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606
3373


UN 3373 BIOLOGISCHER STOFF, KATEGORIE B
Klasse 6.2/ Klassifizierungscode: I4
Gefahrzettel 6.2 / Gefahrennummer: 606
Beförderungspapier:
UN 3373 Biologischer Stoff, Kategorie B, 6.2, (-)
Tunnelcode: (-) Durchfahrt durch alle Tunnel gestattet.
Sondervorschrift(en) 319:
319 siehe Sondervorschrift 319 (Gültigkeit)
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Verpackung: P650
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
ortsbew. Tanks: T1 (Sondervorschrift(en): TP1 )
ADR-Tanks: L4BH (Sondervorschrift(en): TU15 TU37 TE19 )
Fahrzeug: AT
Betrieb: S3 Die Vorschriften des Unterabschnitts 8.1.4.1 b) und des Abschnitts 8.3.4 gelten nicht für Beförderungseinheiten, die gefährliche Stoffe der Klasse 6.2 befördern.
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Stoffe, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger enthalten, und die in einer solchen Form befördert werden, dass sie bei einer Exposition bei Menschen oder Tieren weder eine dauerhafte Behinderung noch eine lebensbedrohende oder tödliche Krankheit hervorrufen können. Proben von Menschen oder Tieren, bei denen nur eine minimale Wahrscheinlichkeit besteht, dass Krankheitserreger vorhanden sind, unterliegen nicht den Vorschriften des IMDG-Codes (siehe 2.6.3.2.3.6). Sonstige Ausnahmen sind in 2.6.3.2.3 genannt.
EmS: F-A S-T
Benennung in Englisch: Biological substance, category B