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687
3507




UN 3507 URANHEXALFLUORID, RADIOAKTIVE STOFFE, FREIGESTELLTES VERSANDSTÜCK
mit weniger als 0,1 kg je Versandstück, nicht spaltbar oder spaltbar freigestellt
Klasse 6.1 / Verpackungsgruppe I/ Klassifizierungscode:
Gefahrzettel 6.1+8 / Gefahrennummer: 687
Beförderungspapier:
UN 3507 Uranhexalfluorid, Radioaktive Stoffe, freigestelltes Versandstück, 6.1 (8), VG I, (D), umweltgefährdend
Tunnelcode: (D) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie D und E.
Sondervorschrift(en) 317 und 369:
317 "Spaltbar, freigestellt" gilt für solche spaltbaren Stoffe und Versandstücke, die spaltbare Stoffe enthalten, die gemäß Absatz 2.2.7.2.3.5 ausgenommen sind.
369 siehe Sondervorschrift 369 (Zuordnung zur Klasse)
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 1 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 20 ltr. Nennvolumen)
(Multiplikator 50)
Verpackung: P603
Laden: Siehe siehe Sondervorschrift 369
Umweltgefährdende Eigenschaften: Einstufung gemäß EU-VO 1272/2008: H 411, demzufolge kennzeichnungspflichtig ab einem Gehalt von 25 % (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
EmS: F-I S-S
Benennung in Englisch: Uranium hexafluoride,. Radioactive material, excepted package
Trennvorschrift: SG77Trennung wie für Klasse 8. In Bezug auf Klasse 7 ist jedoch keine Trennung erforderlich