Die Tanks müssen mit einer Wärmeisolierung
nach Absatz 6.8.3.2.14 versehen sein.
Wenn die SADT des organischen Peroxids im Tank höchstens 55 °C
beträgt oder der Tank aus Aluminium hergestellt ist, muss der
Tankkörper vollständig isoliert sein. Der Sonnenschutz und
jeder von ihm nicht bedeckte Teil des Tanks oder die äußere
Umhüllung einer vollständigen Isolierung müssen einen
weißen Anstrich haben oder in blankem Metall ausgeführt
sein. Der Anstrich muss vor jeder Beförderung gereinigt und bei
Vergilben oder Beschädigung erneuert werden. Die Wärmeisolierung
darf keine brennbaren Stoffe enthalten.
Die Tanks
müssen mit Temperaturmessgeräten ausgerüstet sein.
Die Tanks
müssen mit Sicherheitsventilen und
Notfall-Druckentlastungseinrichtungen ausgerüstet sein.
Unterdruckventile dürfen ebenfalls verwendet werden.
Notfall-Druckentlastungseinrichtungen müssen bei Drücken
ansprechen, die den Eigenschaften des organischen Peroxids und dem Baumuster
des Tanks entsprechend festgesetzt werden. Schmelzsicherungen
dürfen am Tankkörper nicht zugelassen werden.
Die
Tanks müssen mit federbelasteten Sicherheitsventilen ausgerüstet
sein, um einen wesentlichen Druckaufbau im Tankkörper durch
Zersetzungsprodukte und Dämpfe zu vermeiden, die bei einer
Temperatur von 50 °C gebildet werden können. Die Abblasmenge
und der Ansprechdruck des (der) Sicherheitsventils (-ventile) ist auf
der Grundlage der Prüfergebnisse nach Sondervorschrift TA
2 festzulegen. Der Ansprechdruck darf jedoch keinesfalls so
gewählt sein, dass flüssige Stoffe aus den Ventilen
entweichen können, wenn der Tank umstürzt.
Die
Notfall-Druckentlastungseinrichtungen der Tanks dürfen als
federbelastete Ventile oder als Berstscheiben ausgeführt sein,
die so ausgelegt sind, dass sämtliche entstehenden
Zersetzungsprodukte und Dämpfe entlastet werden, die sich bei
selbstbeschleunigender Zersetzung oder bei vollständiger
Feuereinwirkung während eines Zeitraums von mindestens einer
Stunde unter Bedingungen entwickeln, die durch folgende Formeln
definiert werden:
q = 70961 *
F * A0,82
wobei:
q =
Wärmeaufnahme [W]
A = benetzte Fläche [m2]
F = Isolierungsfaktor [-]
F = 1 für nicht isolierte Tanks oder
F = | U(923-TPO) | für isolierte Tanks |
47032 |
wobei:
K =
Wärmeleitfähigkeit der Isolierungsschicht [W*m-1 *K-1]
L = Dicke der Isolierungsschicht [m]
U = K/L =
Wärmedurchgangskoeffizient der Isolierung [ W*m-2 *K-1
]
TPO= Temperatur des Peroxids unter
Entlastungsbedingungen [K].
Der
Ansprechdruck der Notfall-Druckentlastungseinrichtung(en) muss höher
sein als der oben genannte und auf der Grundlage der Prüfergebnisse
nach Sondervorschrift TA 2 festgelegt sein.
Die Notfall-Druckentlastungseinrichtungen müssen so bemessen
sein, dass der höchste Druck im Tank zu keinem Zeitpunkt den
Prüfdruck des Tanks übersteigt.
Bem. Im Handbuch Prüfungen und Kriterien Anhang 5 ist ein Beispiel
für eine Prüfmethode zur Dimensionierung der
Notfall-Druckentlastungseinrichtungen angegeben.
Für
vollständig isolierte Tanks ist zur Ermittlung der Kapazität
und der Einstellung der Notfall-Druckentlastungseinrichtung(en) von
einem Isolierungsverlust von 1 % der Oberfläche auszugehen
Unterdruckventile
und federbelastete Sicherheitsventile der Tanks sind mit einer
Flammendurchschlagssicherung auszurüsten, es sei denn, die zu
befördernden Stoffe und deren Zersetzungsprodukte sind nicht
brennbar. Die Verminderung der Abblasmenge der Ventile durch diese
Flammendurchschlagssicherung ist zu berücksichtigen.