Wenn es notwendig ist, UN 2803 Gallium bei
niedrigen Temperaturen zu befördern, um es in vollständig festem
Zustand zu halten, dürfen die oben aufgeführten Verpackungen mit
einer festen, wasserbeständigen Außenverpackung umverpackt werden,
die Trockeneis oder ein anderes Kühlmittel enthält. Sofern
Trockeneis oder andere Kühlmittel verwendet werden, gelten die
Vorschriften des Abschnitts 5.5.3. Wenn ein Kühlmittel verwendet
wird, müssen alle oben aufgeführten, für die Verpackung von Gallium
verwendeten Werkstoffe chemisch und physikalisch gegen das
Kühlmittel widerstandsfähig und bei den niedrigen Temperaturen des
verwendeten Kühlmittels schlagfest sein. Wird Trockeneis verwendet,
so muss aus der Außenverpackung gasförmiges Kohlendioxid entweichen
können.