Diese Anweisungen für ortsbewegliche Tanks gelten für flüssige und feste Stoffe der Klassen 1 und 3 bis 9. Die allgemeinen Vorschriften des Abschnitts 4.2.1 und die Vorschriften des Abschnitts 6.7.2 sind einzuhalten
Mindestprüfdruck | 4 bar |
Mindestwanddicke des Tankkörpers (siehe Unterabschnitt 6.7.2.4) | 6 mm |
Druckentlastungseinrichtungen (siehe Unterabschnitt 6.7.2.8) | normal |
Bodenöffnungen (siehe Unterabschnitt 6.7.2.6) | nicht zugelassen |
Tankhierarchie
folgende weitere Tankcodierungen sind zugelassen
T10, T13, T14,
T19, T20, T21,
T22