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1078


UN 1078 GAS ALS KÄLTEMITTEL, N.A.G.
(Gemisch F 1) (Gemisch F 2) (Gemisch F 3)
Klasse 2/ Code: 2A
Gefahrzettel 2.2 / Gefahrennummer: 20
Beförderungspapier:
UN 1078 Gas als Kältemittel, n.a.g. (XXXX), 2.2, (C/E)
Bem. statt XXXX sind die Gefahrenauslöser zu benennen, siehe SV 274
Tunnelcode: (C/E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie C und D bei Beförderung in Tanks; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 274, 582 und 601:
274 Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8. (Ergänzung der technischen Benennung)
582 siehe Sondervorschrift 582
601 Gebrauchsfertige phamazeutische Podukte (Medikamente), die für den Einzelhandel oder den Vertrieb für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch hergestellt und abgepackt sind, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR
begrenzte Mengen (LQ): max. 120 ml je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E1 (30 g bzw. 30 ml je Innenverpackung und 1.000 g bzw. 1.000 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung
Beförderungskategorie: 3 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 1000 kg)
(Multiplikator 1)
Verpackung: P200: Flaschen, Großflaschen, Druckfass und Flaschenbündel sind zulässig
Prüffrist: 10 Jahre (nicht anwendbar für Gefäße aus Verbundwerkstoff)
Sondervorschrift:
siehe Sondervorschrift ra (Beförderung in Kapseln)
siehe Sondervorschrift z (Vorschriften für n.a.g.-Eintragungen)
Zusammenpacken: MP9
MEGC: Die Beförderung in MEGC ist zugelassen.
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
ortsbew. Tanks: T50
ADR-Tanks: PxBN(M) (Sondervorschrift(en): TA4 TT9 )
Fahrzeug: AT
Laden: CV9 Die Versandstücke dürfen nicht geworfen oder Stößen ausgesetzt werden. Die Gefäße sind in den Fahrzeugen so zu verladen, dass sie nicht umkippen oder herabfallen können.
CV10 siehe Sondervorschrift CV10 (Laden der Flaschen)
siehe Sondervorschrift CV36 (Schild "ACHTUNG KEINE BELÜFTUNG VORSICHTIG ÖFFNEN")
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Verschiedene Chlor-Fluor-Kohlenwasserstoffe oder andere nicht entzündbare, nicht giftige Gase, verwendet als Kältemittel.
EmS: F-C S-V
Benennung in Englisch: Refrigerant gas, n.o.s.