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336
1099



UN 1099 ALLYLBROMID
Klasse 3 / Verpackungsgruppe I/ Code: FT1
Gefahrzettel 3+6.1 / Gefahrennummer: 336
Beförderungspapier:
UN 1099 Allylbromid, 3 (6.1), VG I, (C/E), umweltgefährdend
Tunnelcode: (C/E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie C und D bei Beförderung in Tanks; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 1 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 20 ltr. Nennvolumen)
(Multiplikator 50)
Verpackung: P001
Zusammenpacken: MP7 / MP17
Ausnahme 20 (GGAV): Abfallgruppe 3.1
ortsbew. Tanks: T14 (Sondervorschrift(en): TP2 TP13 )
ADR-Tanks: L10CH (Sondervorschrift(en): TU14 TU15 TE21 )
Fahrzeug: FL
Fahrwegbestimmung nach § 35 und § 35a , GGVSEB: notwendig ab 3000 ltr. Nettomasse in Tanks
Laden: siehe Sondervorschrift CV13 (gründliche Reinigung nach Verschütten)
CV28 Siehe Abschnitt 7.5.4 (Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungsmitteln)
Betrieb: siehe Sondervorschrift S2 (Maßnahmen bei entzündbaren Stoffen)
S22 Fahrzeugüberwachung ab 5.000 kg oder 3000 Liter in Tanks
Umweltgefährdende Eigenschaften: Einstufung gemäß gemäß EU-VO 1272/2008: H 400, demzufolge kennzeichnungspflichtig ab mindestens einem Gehalt von 25 % (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Farblose bis hellgelbe Flüssigkeit mit reizendem Geruch.
Verhalten mit Wasser: Nicht mischbar mit Wasser.
Gesundheit: Hochgiftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen.
Flammpunkt: -1°C c.c.
Explosionsgrenzen: 4,4% bis 7,3%
EmS: F-E S-D
Benennung in Englisch: Allyl bromide
Dieser Eintrag wurde als Meeresschadstoff eingestuft
Trenngruppe: SGG10Flüssige halogenierte Kohlenwasserstoffe