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40
1364


UN 1364 BAUMWOLLABFÄLLE, ÖLHALTIG
Klasse 4.2 / Verpackungsgruppe III/ Code: S2
Gefahrzettel 4.2 / Gefahrennummer: 40
Beförderungspapier:
UN 1364 Baumwollabfälle, ölhaltig, 4.2, VG III, (E)
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 3 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 1000 kg)
(Multiplikator 1)
Verpackung: P003 / IBC08 / LP02 / R001 (Sondervorschrift(en): PP19 B3 B6 )
Zusammenpacken: MP14
lose Schüttung: VC1 Die Beförderung in loser Schüttung in bedeckten Fahrzeugen, in bedeckten Containern oder in bedeckten Schüttgut-Containern ist zugelassen.
VC2 Die Beförderung in loser Schüttung in gedeckten Fahrzeugen, in geschlossenen Containern oder in geschlossenen Schüttgut-Containern ist zugelassen.
AP1 Fahrzeuge und Container müssen einen Aufbau aus Metall haben. Planen müssen, sofern angebracht, nichtbrennbar sein.
Ausnahme 20 (GGAV): Abfallgruppe 6.5
Versandstücke: V1 Die Versandstücke sind in gedeckte oder bedeckte Fahrzeuge oder in geschlossene oder bedeckte Container zu verladen
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften nicht geprüft (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Fasern pflanzlichen Ursprung.
EmS: F-A S-J
Benennung in Englisch: Cotton waste, oily
Trennvorschrift: SG41Getrennt von tiereischen und pflanzlichen Ölen stauen