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X886
1831



UN 1831 SCHWEFELSÄURE, RAUCHEND
Klasse 8 / Verpackungsgruppe I/ Code: CT1
Gefahrzettel 8+6.1 / Gefahrennummer: X886
Beförderungspapier:
UN 1831 Schwefelsäure, Rauchend, 8 (6.1), VG I, (C/D)
Tunnelcode: (C/D) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie C bei Beförderung in Tanks; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie D und E.
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 1 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 20 ltr. Nennvolumen)
(Multiplikator 50)
Verpackung: P602
Zusammenpacken: MP8 / MP17
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
ortsbew. Tanks: T20 (Sondervorschrift(en): TP2 TP12 TP13 )
ADR-Tanks: L10BH
Fahrzeug: AT
Laden: siehe Sondervorschrift CV13 (gründliche Reinigung nach Verschütten)
CV28 Siehe Abschnitt 7.5.4 (Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungsmitteln)
Betrieb: S14 Die Vorschriften desKapitels 8.4 über die Überwachung der Fahrzeuge gelten für Fahrzeuge, die beliebige Mengen dieser Stoffe befördern.
Umweltgefährdende Eigenschaften: keine umweltgefährdende Einstufung gemäß EU-VO 1272/2008 (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Farblose, ölige Flüssigkeit. Kann teilweise auskristallisieren. Lösung mit verschiedener Mengen Schwefeldioxid und Schwefelsäure.
Werkstoffe und Chemikalien: Greift in Gegenwart von Feuchtigkeit die meisten Metalle stark an.
Verhalten mit Wasser: Reagiert heftig mit Wasser und organischem Material unter Wärmeentwicklung
Gesundheit: Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut und beim Einatmen. Verursacht schwere Verätzungen der Haut, der Augen und der Schleimhäute.
EmS: F-A S-B
Benennung in Englisch: Sulphuric acid, fuming
Trenngruppe: SGG1Säuren
Trennvorschrift: SG36Getrennt von SGG18 - Alkalien stauen
SG49Getrennt SGG6 - Cyaniden stauen