ADR 2023       UN-Suche
22
1913


UN 1913 NEON, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG
Klasse 2/ Code: 3A
Gefahrzettel 2.2 / Gefahrennummer: 22
Beförderungspapier:
UN 1913 Neon, tiefgekühlt, flüssig, 2.2, (C/E)
Tunnelcode: (C/E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie C und D bei Beförderung in Tanks; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 593:
593 siehe Sondervorschrift 593 (Freistellung i.V. mit Kühlmittel für biologische Proben)
begrenzte Mengen (LQ): max. 120 ml je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E1 (30 g bzw. 30 ml je Innenverpackung und 1.000 g bzw. 1.000 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung
Beförderungskategorie: 3 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 1000 kg)
(Multiplikator 1)
Verpackung: P203
Zusammenpacken: MP9
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
ortsbew. Tanks: T75
ADR-Tanks: RxBN (Sondervorschrift(en): TA4 TT9 TU19 )
Fahrzeug: AT
Versandstücke: V5 Die Versandstücke dürfen nicht in Kleincontainer befördert werden.
Laden: CV9 Die Versandstücke dürfen nicht geworfen oder Stößen ausgesetzt werden. Die Gefäße sind in den Fahrzeugen so zu verladen, dass sie nicht umkippen oder herabfallen können.
CV11 Die Gefäße müssen immer in der Lage verladen werden, für die sie gebaut sind, und sie müssen gegen jede mögliche Beschädigung durch andere Versandstücke geschützt sein.
siehe Sondervorschrift CV36 (Schild "ACHTUNG KEINE BELÜFTUNG VORSICHTIG ÖFFNEN")
Betrieb: S20 Fahrzeugüberwachung ab 10.000 kg oder 3000 Liter in Tanks
Umweltgefährdende Eigenschaften: nicht umweltgefährdend im Sinne des ADR (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Verflüssigtes Inertgas
EmS: F-C S-V
Benennung in Englisch: Neon, refrigerated liquid