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20
2036


UN 2036 XENON
Klasse 2/ Code: 2A
Gefahrzettel 2.2 / Gefahrennummer: 20
Beförderungspapier:
UN 2036 Xenon, 2.2, (C/E)
Tunnelcode: (C/E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie C und D bei Beförderung in Tanks; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 378, 392 und 662:
378 siehe Sondervorschrift 378 (Freistellung für Strahlungsdetektoren)
392 siehe Sondervorschrift 392 (Beförderung von Gasspeichersysteme zur Entsorgung oder Wartung)
662 siehe Sondervorschrift 662 (Flaschen an Bord von Schiffen und Flugzeugen)
begrenzte Mengen (LQ): max. 120 ml je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E1 (30 g bzw. 30 ml je Innenverpackung und 1.000 g bzw. 1.000 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung
Beförderungskategorie: 3 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 1000 kg)
(Multiplikator 1)
Verpackung: P200: Flaschen, Großflaschen, Druckfass und Flaschenbündel sind zulässig
Prüffrist: 10 Jahre (nicht anwendbar für Gefäße aus Verbundwerkstoff)
Prüfdruck: 130 bar Füllungsgrad: 1,28 kg/ltr.
Zusammenpacken: MP9
MEGC: Die Beförderung in MEGC ist zugelassen.
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
ADR-Tanks: PxBN(M) (Sondervorschrift(en): TA4 TT9 )
Fahrzeug: AT
Laden: CV9 Die Versandstücke dürfen nicht geworfen oder Stößen ausgesetzt werden. Die Gefäße sind in den Fahrzeugen so zu verladen, dass sie nicht umkippen oder herabfallen können.
CV10 siehe Sondervorschrift CV10 (Laden der Flaschen)
siehe Sondervorschrift CV36 (Schild "ACHTUNG KEINE BELÜFTUNG VORSICHTIG ÖFFNEN")
Umweltgefährdende Eigenschaften: nicht umweltgefährdend im Sinne des ADR (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Verflüssigtes Inertgas.
EmS: F-C S-V
Benennung in Englisch: Xenon