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883
2054



UN 2054 MORPHOLIN
Klasse 8 / Verpackungsgruppe I/ Code: CF1
Gefahrzettel 8+3 / Gefahrennummer: 883
Beförderungspapier:
UN 2054 Morpholin, 8 (3), VG I, (D/E)
Tunnelcode: (D/E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie D bei Beförderung in Tanks; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 1 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 20 ltr. Nennvolumen)
(Multiplikator 50)
Verpackung: P001
Zusammenpacken: MP8 / MP17
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
ortsbew. Tanks: T10 (Sondervorschrift(en): TP2 )
ADR-Tanks: L10BH
Fahrzeug: FL
Betrieb: siehe Sondervorschrift S2 (Maßnahmen bei entzündbaren Stoffen)
S14 Die Vorschriften desKapitels 8.4 über die Überwachung der Fahrzeuge gelten für Fahrzeuge, die beliebige Mengen dieser Stoffe befördern.
Umweltgefährdende Eigenschaften: keine umweltgefährdende Einstufung gemäß EU-VO 1272/2008 (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Farblose Flüssigkeit mit fischartigem Geruch.
Verhalten mit Wasser: Mischbar mit Wasser.
Gesundheit: Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen. Verursacht Verätzungen der Haut, der Augen und der Schleimhäute.
Flammpunkt: 38 °C c.c.
Explosionsgrenzen: 2 % bis 11,2 %
EmS: F-E S-C
Benennung in Englisch: Morpholine