ADR 2023       UN-Suche
68
2748



UN 2748 2-ETHYLHEXYLCHLORFORMIAT
Klasse 6.1 / Verpackungsgruppe II/ Code: TC1
Gefahrzettel 6.1+8 / Gefahrennummer: 68
Beförderungspapier:
UN 2748 2-Ethylhexylchlorformiat, 6.1 (8), VG II, (D/E)
Tunnelcode: (D/E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie D bei Beförderung in Tanks; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
begrenzte Mengen (LQ): max. 100 ml je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E4 (1 g bzw. 1 ml je Innenverpackung und 500 g bzw. 500 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung
Beförderungskategorie: 2 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 333 ltr. Nennvolumen)
(Multiplikator 3)
Verpackung: P001 / IBC02
Zusammenpacken: MP15
Ausnahme 20 (GGAV): Abfallgruppe 9.5
ortsbew. Tanks: T7 (Sondervorschrift(en): TP2 TP13 )
ADR-Tanks: L4BH (Sondervorschrift(en): TU15 TE19 )
Fahrzeug: AT
Laden: siehe Sondervorschrift CV13 (gründliche Reinigung nach Verschütten)
CV28 Siehe Abschnitt 7.5.4 (Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungsmitteln)
Betrieb: S9 Während der Beförderung dieses Gutes dürfen Halte aus Betriebsgründen möglichst nicht in der Nähe von Wohngebieten oder belebten Plätzen erfolgen. Ein längeres Halten in der Nähe solcher Orte ist nur mit Zustimmung der zuständigen Behörden zulässig.
S19 Fahrzeugüberwachung ab 5.000 kg
Umweltgefährdende Eigenschaften: keine umweltgefährdende Einstufung gemäß EU-VO 1272/2008 (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Ein weiter Bereich von farblosen bis gelblichen Flüssigkeiten.
Verhalten mit Wasser: Reagieren und zersetzen sich bei Berührung mit Wasser oder bei Wärmeeinwirkung, unter Bildung von Chlorwasserstoff, einem reizenden und ätzenden Gas, das als weißer Nebel sichtbar wird.
Gesundheit: Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen. Verursachen Verätzungen der Haut, der Augen und der Schleimhäute.
EmS: F-A S-B
Benennung in Englisch: 2-Ethylhexyl chloroformate
Trenngruppe: SGG1Säuren
Trennvorschrift: SG36Getrennt von SGG18 - Alkalien stauen
SG49Getrennt SGG6 - Cyaniden stauen