ADR 2023       UN-Suche
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2793


UN 2793 METALLISCHES EISEN, BOHRSPÄNE, FRÄSSPÄNE, DREHSPÄNE, ABFÄLLE
in selbsterhitzungsfähiger Form
Klasse 4.2 / Verpackungsgruppe III/ Code: S4
Gefahrzettel 4.2 / Gefahrennummer: 40
Beförderungspapier:
UN 2793 Metallisches Eisen, Bohrspäne, Frässpäne, Drehspäne, Abfälle, 4.2, VG III, (E)
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 592:
592 Ungereinigte leere Verpackungen, einschließlich leere Großpackmittel (IBC) und leere Großverpackungen, leere Tankfahrzeuge, leere abnehmbare Tanks, leere ortsbewegliche Tanks, leere Tankcontainer und leere Kleincontainer, die diesen Stoff enthalten haben, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E1 (30 g bzw. 30 ml je Innenverpackung und 1.000 g bzw. 1.000 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung
Beförderungskategorie: 3 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 1000 kg)
(Multiplikator 1)
Verpackung: P003 / IBC08 / LP02 / R001 (Sondervorschrift(en): PP20 B3 B6 )
Zusammenpacken: MP14
lose Schüttung: VC1 Die Beförderung in loser Schüttung in bedeckten Fahrzeugen, in bedeckten Containern oder in bedeckten Schüttgut-Containern ist zugelassen.
VC2 Die Beförderung in loser Schüttung in gedeckten Fahrzeugen, in geschlossenen Containern oder in geschlossenen Schüttgut-Containern ist zugelassen.
AP1 Fahrzeuge und Container müssen einen Aufbau aus Metall haben. Planen müssen, sofern angebracht, nichtbrennbar sein.
Schüttgut-Container: BK 2 Die Beförderung in geschlossenen Schüttgut-Container (oder -Fahrzeugen) mit Zulassung BK 2 ist zugelassen.
Ausnahme 20 (GGAV): Abfallgruppe 6.6
Versandstücke: V1 Die Versandstücke sind in gedeckte oder bedeckte Fahrzeuge oder in geschlossene oder bedeckte Container zu verladen
Umweltgefährdende Eigenschaften: keine umweltgefährdende Einstufung gemäß EU-VO 1272/2008 (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Hinweise: Die Späne müssen vor und nach der Beladung vor Feuchtigkeit geschützt werden. Bei ungünstigem Wetter während des Ladens müssen die Luken geschlossen oder auf andere Weise abgedeckt werden, damit das Ladegut trocken bleibt.
REDOX-Verhalten: Diese Ladungen neigen zur Selbsterhitzung und Selbstentzündung, besonders in feinteiliger Form, oder wenn sie nass sind oder durch ungesättigtes Schneidöl, ölige Lumpen oder andere brennbare Stoffe verunreinigt sind. Selbsterhitzung oder unzureichende Belüftung können in den Laderäumen zu gefährlichem Sauerstoffmangel führen. Große Mengen von Gusseisenbohrspänen oder organischen Materialien können die Selbsterhitzung begünstigen.
EmS: F-G S-J
Benennung in Englisch: Ferrous metal borings, shavings, turnings, or cuttings
Trennvorschrift: SG26Zusätzlich: Von Stoffen der Klassen 2.1 und 3 muss bei Stauung an Deck eines Containerschiffs ein Mindestabstand in Querrichtung von zwei Container-Stellplätzen, bei Stauung auf Ro/Ro-Schiffen ein Abstand in Querrichtung von 6 m eingehalten werden.