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2821


UN 2821 PHENOL, LÖSUNG
Klasse 6.1 / Verpackungsgruppe II/ Code: T1
Gefahrzettel 6.1 / Gefahrennummer: 60 -----siehe auch UN 1671 (Stoff in anderer Konsistenz)
Beförderungspapier:
UN 2821 Phenol, Lösung, 6.1, VG II, (D/E)
Tunnelcode: (D/E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie D bei Beförderung in Tanks; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
begrenzte Mengen (LQ): max. 100 ml je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E4 (1 g bzw. 1 ml je Innenverpackung und 500 g bzw. 500 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung
Beförderungskategorie: 2 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 333 ltr. Nennvolumen)
(Multiplikator 3)
Verpackung: P001 / IBC02
Zusammenpacken: MP15
Ausnahme 20 (GGAV): Abfallgruppe 9.4
ortsbew. Tanks: T7 (Sondervorschrift(en): TP2 )
ADR-Tanks: L4BH (Sondervorschrift(en): TU15 TE19 )
Fahrzeug: AT
Laden: siehe Sondervorschrift CV13 (gründliche Reinigung nach Verschütten)
CV28 Siehe Abschnitt 7.5.4 (Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungsmitteln)
Betrieb: S9 Während der Beförderung dieses Gutes dürfen Halte aus Betriebsgründen möglichst nicht in der Nähe von Wohngebieten oder belebten Plätzen erfolgen. Ein längeres Halten in der Nähe solcher Orte ist nur mit Zustimmung der zuständigen Behörden zulässig.
S19 Fahrzeugüberwachung ab 5.000 kg
Umweltgefährdende Eigenschaften: keine umweltgefährdende Einstufung gemäß EU-VO 1272/2008 (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Gelbliche Lösungen mit wahrnehmbarem Geruch.
Gesundheit: Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen. Wird schnell durch die Haut aufgenommen.
EmS: F-A S-A
Benennung in Englisch: Phenol solution