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2990


UN 2990 RETTUNGSMITTEL, SELBSTAUFBLASEND
Klasse 9/ Code: M5
Gefahrzettel 9
Beförderungspapier:
UN 2990 Rettungsmittel, selbstaufblasend, 9, (E)
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 296 und 635:
296 siehe Sondervorschrift 296
635 Versandstücke mit diesen Gegenständen müssen nur dann mit einem Gefahrzettel nach Muster 9 versehen zu werden, wenn der Gegenstand völlig in der Verpackung, in einem Verschlag oder anderen Mitteln ingeschlossen ist, die eine schnelle Identifizierung des Gegenstandes behindern.
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 3 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 1000 kg)
(Multiplikator 1)
Verpackung: P905
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
Versandstücke: V1 Die Versandstücke sind in gedeckte oder bedeckte Fahrzeuge oder in geschlossene oder bedeckte Container zu verladen
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Diese Gegenstände können enthalten:
(a) Klasse 2.2 verdichtete Gase;
(b) Signalkörper (Klasse 1), kann Rauch- und Leuchtsignalkörper einschließen; diese Signalkörper müssen in Kunststoff mit Hartfaserinnenverpackungen verpackt sein
(c) Batterien (Akkumulatoren)
(d) Erste-Hilfe-Ausrüstung oder
(e) Zündhölzer, überall entzündbar.
EmS: F-A S-V
Benennung in Englisch: Life-saving appliances, self-inflating
Trennvorschrift: SG18Getrennt von Klasse 6.2 stauen
SG71Gefährliche Güter, die Bestandteil des vollständigen Rettungsgeräts sind, sind von den Trennvorschriften in Kapitel 7.2 ausgenommen