ADR 2023       UN-Suche
223
3138


UN 3138 ETHYLEN, ACETYLEN UND PROPYLEN, GEMISCH, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG
mit mindestens 71,5 % Ethylen, höchstens 22,5 % Acetylen und höchstens 6 % Propylen
Klasse 2/ Code: 3F
Gefahrzettel 2.1 / Gefahrennummer: 223
Beförderungspapier:
UN 3138 Ethylen, Acetylen und Propylen, Gemisch, tiefgekühlt, flüssig, 2.1, (B/D)
Tunnelcode: (B/D) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie B und C bei Beförderung in Tanks; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie D und E.
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 2 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 333 kg)
(Multiplikator 3)
Verpackung: P203
Zusammenpacken: MP9
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
ortsbew. Tanks: T75
ADR-Tanks: RxBN (Sondervorschrift(en): TA4 TT9 TU18 )
Fahrzeug: FL
Fahrwegbestimmung nach § 35 und § 35a , GGVSEB: notwendig ab 1000 kg Nettomasse in Tanks
Versandstücke: V5 Die Versandstücke dürfen nicht in Kleincontainer befördert werden.
Laden: CV9 Die Versandstücke dürfen nicht geworfen oder Stößen ausgesetzt werden. Die Gefäße sind in den Fahrzeugen so zu verladen, dass sie nicht umkippen oder herabfallen können.
CV11 Die Gefäße müssen immer in der Lage verladen werden, für die sie gebaut sind, und sie müssen gegen jede mögliche Beschädigung durch andere Versandstücke geschützt sein.
siehe Sondervorschrift CV36 (Schild "ACHTUNG KEINE BELÜFTUNG VORSICHTIG ÖFFNEN")
Betrieb: siehe Sondervorschrift S2 (Maßnahmen bei entzündbaren Stoffen)
S17 Fahrzeugüberwachung ab 1.000 kg
Umweltgefährdende Eigenschaften: nicht umweltgefährdend im Sinne des ADR (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Verflüssigtes, entzündbares, farbloses Gasgemisch mit knoblauchartigem Geruch.
Explosionsgrenzen: 2,7% bis 36%
EmS: F-D S-U
Benennung in Englisch: Ethylene, acetylene and propylene mixture, refrigerated liquid
Trennvorschrift: SG48Getrennt von brebaren Stoffen (insbesondere von flüssigen Stoffen stauen. Brennbare Stoffe umfassen nicht Verpackungs- oder Staumaterial