ADR 2023       UN-Suche
99
3257


UN 3257 ERWÄRMTER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.
bei oder über 100 °C und, bei Stoffen mit einem Flammpunkt, unter seinem Flammpunkt (einschließlich geschmolzenes Metall, geschmolzenes Salz, usw.), eingefüllt bei einer Temperatur über 190°C
Klasse 9 / Verpackungsgruppe III/ Code: M9
Gefahrzettel 9 / Gefahrennummer: 99 -----siehe auch UN 3258 (Stoff in anderer Konsistenz)
Beförderungspapier:
UN 3257 Erwärmter flüssiger Stoff, n.a.g. (XXXX), 9, VG III, (D)
Bem. statt XXXX sind die Gefahrenauslöser zu benennen, siehe SV 274
Tunnelcode: (D) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie D und E.
Sondervorschrift(en) 274, 643 und 668:
274 Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8. (Ergänzung der technischen Benennung)
643 Gussasphalt unterliegt nicht den für die Klasse 9 geldenden Vorschriften
668 siehe Sondervorschrift 668 (Freistellung für Straßenmarkierungsmittel)
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 3 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 1000 ltr. Nennvolumen)
(Multiplikator 1)
Verpackung: P099 / IBC99
lose Schüttung: VC3 Siehe Sondervorschrift VC3 (nach Normen zugelassene Bauart)
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
ortsbew. Tanks: T3 (Sondervorschrift(en): TP3 TP29 )
ADR-Tanks: LGAV (Sondervorschrift(en): TU35 TC7 TE6 TE14 TE18 TE24 )
Fahrzeug: AT
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Jede Flüssigkeit, die bei oder über 100°C aber unter ihrem Flammpunkt befördert wird.
Hinweise: Kann in Berührung mit brennbarem Material durch seine extreme Temperatur zum Brand führen.
EmS: F-A S-P
Benennung in Englisch: Elevated temperature liquid, n.o.s.