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3538


ggf. Gefahrzettel von Nebengefahren
UN 3538 GEGENSTÄNDE, DIE NICHT ENTZÜNDBARES, NICHT GIFTIGES GAS ENTHALTEN, N.A.G.
Klasse 2/ Code: 6A
Gefahrzettel siehe 5.2.2.1.12
Beförderungspapier:
UN 3538 Gegenstände, die nicht entzündbares, nicht giftiges Gas enthalten, n.a.g. (XXXX), 2.2, (E)
Bem. ggf. sich die Gefahrzettel von Nebengefahren anzugeben!
statt XXXX sind die Gefahrenauslöser zu benennen, siehe SV 274
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 274, 396 und 673:
274 Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8. (Ergänzung der technischen Benennung)
396 siehe Sondervorschrift 396 (Bedingungen zur Beförderung angeschlossener Flaschen)
673 673 (gilt nur im RID): Für die Beförderung dieses Gegenstandes müssen die Vorschriften des Kapitels 1.10 und 5.3, des Abschnitts 5.4.3 und des Kapitels 7.2 nicht angewendet werden.
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 4 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel) in unbegrenzter Menge zulässig]
(Multiplikator 0)
Verpackung: P006 / LP03
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
Laden: siehe Sondervorschrift CV13 (gründliche Reinigung nach Verschütten)
CV28 Siehe Abschnitt 7.5.4 (Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungsmitteln)
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
EmS: F-C S-V
Benennung in Englisch: Articles containing non-flammable. Non-toxic gas, n.o.s.