Unterabschnitt 4.1.4.1
Anweisungen für die Verwendung von Verpackungen
Sondervorschrift PP16
UN 2800 Batterien müssen gegen Kurzschluss geschützt und in starken
Außenverpackungen sicher verpackt sein.
Bem.
- Auslaufsichere Batterien, die für die Funktion eines mechanischen
oder elektronischen Geräts notwendig und dessen Bestandteil sind,
müssen sicher in der Batteriehalterung des Gerätes befestigt und
gegen Beschädigung und Kurzschluss geschützt sein.
- Für gebrauchte Batterien (UN-Nummer 2800) siehe P
801.
siehe auch Verpackungsanweisung P003