Unterabschnitt 4.1.4.1
Anweisungen für die Verwendung von Verpackungen

Sondervorschrift PP16

UN 2800 Batterien müssen gegen Kurzschluss geschützt und in starken Außenverpackungen sicher verpackt sein.

Bem.

  1. Auslaufsichere Batterien, die für die Funktion eines mechanischen oder elektronischen Geräts notwendig und dessen Bestandteil sind, müssen sicher in der Batteriehalterung des Gerätes befestigt und gegen Beschädigung und Kurzschluss geschützt sein.
  2. Für gebrauchte Batterien (UN-Nummer 2800) siehe P 801.

siehe auch Verpackungsanweisung P003