Für dei UN-Nummer 1044 dürfen große Feuerlöscher auch unverpackt
befördert werden, vorausgesetzt, die Vorschriften des Absatzes
4.1.3.8.1 a) bis e) werden erfüllt, die Ventile sind durch eine der
Methoden gemäß Unterabschnitt 4.1.6.8 a) bis d) geschützt und andere
auf dem Feuerlöscher angebrachte Ausrüstungen sind geschützt um eine
unbeabsichtigte Auslösung zu verhindern. "Große Feuerlöscher" im Sinne
dieser Sondervorschrift sind die in den Absätzen c) und e) der Sondervorschrift
225 des Kapitels 3.3 beschriebenen Feuerlöscher.
siehe auch Verpackungsanweisung P003