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0398


UN 0398 RAKETEN, FLÜSSIGTREIBSTOFF
mit Sprengladung
Klasse 1/ Klassifizierungscode: 1.2J
Gefahrzettel 1
Beförderungspapier:
UN 0398 Raketen, flüssigtreibstoff, 1.2J, (B1000C)
UN 0398 Abfall Raketen, flüssigtreibstoff, 1.2J, (B1000C)

weitere Vorlagen
Tunnelcode: (B1000C) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie B, wenn die gesamte Nettoexplosivstoffmasse je Beförderungseinheit größer als 1000 kg ist; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie C, D und E.
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 1 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 20 kg)
(Multiplikator 50)
Verpackung: P101
Zusammenpacken: MP23
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
Fahrwegbestimmung nach § 35 und § 35a , GGVSEB: notwendig ab 1000 kg Nettoexplosivstoffmasse
Versandstücke: V2 siehe Sondervorschrift V2 (EX-Fahrzeuge)
Laden: siehe Sondervorschrift CV1 (Be- und Entladen in der Öffentlichkeit)
siehe Sondervorschrift CV2 (Reinigung der Ladefläche und Feuerverbot)
Siehe Unterabschnitt 7.5.5.2 (Mengenbegrenzung)
Betrieb: siehe Sondervorschrift S1 (besondere Voschriften für Explosivstoffe)
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
EmS: F-B S-X
Benennung in Englisch: Rockets, liquid fuelled
Trennvorschrift: SG67Getrennt von Unterklasse 1.4 und in Längsrichtung getrennt durch eine dazsischenliegende ganze Abteilung oder einen dazwischenliegenden Laderaum von Unterklassen 1.1, 1.4, 1.5 und 1.6 außer den explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff der Verträglichkeitsgruppe J stauen