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1197


UN 1197 EXTRAKTE, FLÜSSIG
(Dampfdruck bei 50 °C größer als 110 kPa)
Klasse 3 / Verpackungsgruppe II/ Klassifizierungscode: F1
Gefahrzettel 3 / Gefahrennummer: 33
Beförderungspapier:
UN 1197 Extrakte, flüssig, 3, VG II, (D/E); Sondervorschrift 640C
Bem. Angabe der Sondervorschrift 640 nur bei Tankbeförderung erforderlich
Tunnelcode: (D/E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie D bei Beförderung in Tanks; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 601 und 640C:
601 Gebrauchsfertige pharmazeutische Produkte (Medikamente), die für den Einzelhandel oder den Vertrieb für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch hergestellt und abgepackt sind, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR
640C siehe Sondervorschrift 640 (zusätzlicher Eintrag im Beförderungspapier bei Tanks: Sondervorschrift 640C)
begrenzte Mengen (LQ): max. 5 ltr. je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E2 (30 g bzw. 30 ml je Innenverpackung und 500 g bzw. 500 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung
Beförderungskategorie: 2 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 333 ltr. Nennvolumen)
(Multiplikator 3)
Verpackung: P001
Zusammenpacken: MP19
Ausnahme 20 (GGAV): Abfallgruppe 2.1
ortsbew. Tanks: T4 (Sondervorschrift(en): TP1 TP8 )
ADR-Tanks: L1,5BN
Fahrzeug: FL
Fahrwegbestimmung nach § 35a , GGVSEB: notwendig ab 6000 ltr. Nettomasse in Tanks (siehe auch § 35c Abs. 3 )
Betrieb: siehe Sondervorschrift S2 (Maßnahmen bei entzündbaren Stoffen)
S20 Fahrzeugüberwachung ab 10.000 kg oder 3000 Liter in Tanks
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Besteht normalerweise aus alkoholischen Lösungen
Verhalten mit Wasser: Die Mischbarkeit mit Wasser hängt von der Zusammensetzung ab.
EmS: F-E S-D
Benennung in Englisch: Extracts, liquid