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1358


UN 1358 ZIRKONIUM-PULVER, ANGEFEUCHTET
mit mindestens 25 % Wasser
Klasse 4.1 / Verpackungsgruppe II/ Klassifizierungscode: F3
Gefahrzettel 4.1 / Gefahrennummer: 40
Beförderungspapier:
UN 1358 Zirkonium-Pulver, angefeuchtet, 4.1, VG II, (E)
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 586:
586 Hafnium-, Titan- und Zirkonium-Pulver müssen einen sichtbaren Wasserüberschuss enthalten. Hafnium-, Titan- und Zirkonium-Pulver, angefeuchtet, mechanisch hergestellt mit einer Teilchengröße von mindestens 53 µm, chemisch hergestellt mit einer Teilchengröße von mindestens 840 µm, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.
begrenzte Mengen (LQ): max. 1 kg je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E2 (30 g bzw. 30 ml je Innenverpackung und 500 g bzw. 500 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung
Beförderungskategorie: 2 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 333 kg)
(Multiplikator 3)
Verpackung: P410 / IBC06 (Sondervorschrift(en): PP40 )
Zusammenpacken: MP11
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
ortsbew. Tanks: T3 (Sondervorschrift(en): TP33 )
ADR-Tanks: SGAN
Fahrzeug: AT
Versandstücke: V11 Großpackmittel (IBC), ausgenommen metallene IBC und starre Kunststoff-IBC, sind in gedeckte oder bedeckte Fahrzeuge oder in geschlossene oder bedeckte Container zu befördern
Umweltgefährdende Eigenschaften: keine umweltgefährdende Einstufung gemäß EU-VO 1272/2008 (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Graues Pulver
Verhalten mit Wasser: Nicht löslich in Wasser.
Kann im trockenen Zustand zur Selbstentzündung neigen.
REDOX-Verhalten: Bildet mit entzündend (oxidierend) wirkenden Stoffen explosionsfähige Gemische.
EmS: F-G S-J
Benennung in Englisch: Zirconium powder, wetted
Trenngruppe: SGG15Pulverförmige Metalle
Trennvorschrift: SG17Getrennt von Klasse 5.1 stauen
SG25Getrennt von Klassen 2.1 und 3 stauen
SG26Getrennt von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff, die Chlorate oder Perchlorate enthalten, stauen