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1453


UN 1453 CALCIUMCHLORIT
Klasse 5.1 / Verpackungsgruppe II/ Klassifizierungscode: O2
Gefahrzettel 5.1 / Gefahrennummer: 50
Beförderungspapier:
UN 1453 Calciumchlorit, 5.1, VG II, (E)
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
begrenzte Mengen (LQ): max. 1 kg je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E2 (30 g bzw. 30 ml je Innenverpackung und 500 g bzw. 500 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung
Beförderungskategorie: 2 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 333 kg)
(Multiplikator 3)
Verpackung: P002 / IBC08 (Sondervorschrift(en): B4 )
Zusammenpacken: MP2
Ausnahme 20 (GGAV): Abfallgruppe 8.1
ortsbew. Tanks: T3 (Sondervorschrift(en): TP33 )
ADR-Tanks: SGAN (Sondervorschrift(en): TU3 )
Fahrzeug: AT
Versandstücke: V11 Großpackmittel (IBC), ausgenommen metallene IBC und starre Kunststoff-IBC, sind in gedeckte oder bedeckte Fahrzeuge oder in geschlossene oder bedeckte Container zu befördern
Laden: CV24 Vor der Beladung sind die Fahrzeuge und Container gründlich zu reinigen und insbesondere von allen entzündbaren Resten (Stroh, Heu, Papier usw.) zu säubern
Es ist untersagt, leicht entzündbare Werkstoffe für die Verstauung der Versandstücke zu verwenden.
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften nicht geprüft (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Weiße zerfließliche Kristalle.
Werkstoffe und Chemikalien: Reagiert heftig mit Schwefelsäure. Reagiert sehr heftig mit Cyaniden bei Erwärmung oder Reibung.
Verhalten mit Wasser: Löslich in Wasser
Verhalten bei Temperaturänderung: Wärmeempfindlich. Können unter Feuereinwirkung eine Explosion verursachen
REDOX-Verhalten: Kann mit brennbaren Stoffen, pulverförmigen Metallen oder Ammoniumverbindungen explosionsfähige Gemische bilden. Diese Gemische sind empfindlich gegen Reibung und neigen zur Entzündung.
EmS: F-H S-Q
Benennung in Englisch: Calcium chlorite
Trenngruppe: SGG5Chlorite
Trennvorschrift: SG38Getrennt von SGG2 - Ammoniumverbindungen stauen
SG49Getrennt SGG6 - Cyaniden stauen