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60
2020



UN 2020 CHLORPHENOLE, FEST
Klasse 6.1 / Verpackungsgruppe III/ Klassifizierungscode: T2
Gefahrzettel 6.1 / Gefahrennummer: 60 -----siehe auch UN 2021 (Stoff in anderer Konsistenz)
Beförderungspapier:
UN 2020 Chlorphenole, fest, 6.1, VG III, (E), umweltgefährdend
UN 2020 Abfall Chlorphenole, fest, 6.1, VG III, (E), umweltgefährdend

weitere Vorlagen
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 205:
205 Diese Eintragung darf nicht für UN 3155 PENTACHLORPHENOL verwendet werden.
begrenzte Mengen (LQ): max. 5 kg. je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E1 (30 g bzw. 30 ml je Innenverpackung und 1.000 g bzw. 1.000 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung
Beförderungskategorie: 2 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 333 kg)
(Multiplikator 3)
Verpackung: P002 / IBC08 / LP02 / R001 (Sondervorschrift(en): B3 )
Zusammenpacken: MP10
lose Schüttung: VC1 Die Beförderung in loser Schüttung in bedeckten Fahrzeugen, in bedeckten Containern oder in bedeckten Schüttgut-Containern ist zugelassen.
VC2 Die Beförderung in loser Schüttung in gedeckten Fahrzeugen, in geschlossenen Containern oder in geschlossenen Schüttgut-Containern ist zugelassen.
AP7 Die Beförderung in loser Schüttung darf nur als geschlossene Ladung durchgeführt werden.
Ausnahme 20 (GGAV): Abfallgruppe 9.4
ortsbew. Tanks: T1 (Sondervorschrift(en): TP33 )
ADR-Tanks: SGAH (Sondervorschrift(en): TU15 TE19 )
Fahrzeug: AT
Laden: siehe Sondervorschrift CV13 (gründliche Reinigung nach Verschütten)
CV28 Siehe Abschnitt 7.5.4 (Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungsmitteln)
Betrieb: S9 Während der Beförderung dieses Gutes dürfen Halte aus Betriebsgründen möglichst nicht in der Nähe von Wohngebieten oder belebten Plätzen erfolgen. Ein längeres Halten in der Nähe solcher Orte ist nur mit Zustimmung der zuständigen Behörden zulässig.
Umweltgefährdende Eigenschaften: Unter dieser UN-Nummer fallen mehrere Stoffe mit unterschiedlichen Eigenschaften folgend eine Auswahl dieser Stoffe:
2-Chlorphenol (CAS-Nr. 95-57-8): H411 (Quelle ECHA, registrierter Stoff): kennzeichnungspflichtig ab 25 %
3-Chlorphenol (CAS-Nr. 108-43-0): H411 (Quelle CLP-VO): kennzeichnungspflichtig ab 25 %
4-Chlorphenol (CAS-Nr. 106-48-9): H411 (Quelle ECHA, registrierter Stoff): kennzeichnungspflichtig ab 25 %
(siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Ein weiter Bereich giftiger fester Stoffe.
Gesundheit: Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen von Staub.
EmS: F-A S-A
Benennung in Englisch: Chlorophenols, solid