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2067


UN 2067 AMMONIUMNITRATHALTIGE DÜNGEMITTEL, Typ A1
Klasse 5.1 / Verpackungsgruppe III/ Klassifizierungscode: O2
Gefahrzettel 5.1 / Gefahrennummer: 50
Beförderungspapier:
UN 2067 Ammoniumnitrathaltige Düngemittel, Typ A1, 5.1, VG III, (E)
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 306 und 307:
306 Diese Eintragung darf nur für Stoffe verwendet werden, die bei den Prüfungen gemäß Prüfreihe 2 (siehe Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil I) zu unempfindlich für eine Zuordnung zur Klasse 1 sind.
307 siehe Sondervorschrift 307
begrenzte Mengen (LQ): max. 5 kg. je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E1 (30 g bzw. 30 ml je Innenverpackung und 1.000 g bzw. 1.000 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung
Beförderungskategorie: 3 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 1000 kg)
(Multiplikator 1)
Verpackung: P002 / IBC08 / LP02 / R001 (Sondervorschrift(en): B3 )
Zusammenpacken: MP10
lose Schüttung: VC1 Die Beförderung in loser Schüttung in bedeckten Fahrzeugen, in bedeckten Containern oder in bedeckten Schüttgut-Containern ist zugelassen.
VC2 Die Beförderung in loser Schüttung in gedeckten Fahrzeugen, in geschlossenen Containern oder in geschlossenen Schüttgut-Containern ist zugelassen.
AP6 Siehe Sondervorschrift AP6 (keine brennbaren Werkstoffe)
AP7 Die Beförderung in loser Schüttung darf nur als geschlossene Ladung durchgeführt werden.
Schüttgut-Container: BK 1 + 2 + 3Die Beförderung in geschlossenen oder bedeckten Schüttgut-Container (oder -Fahrzeugen) und von flexibelen Schüttgut-Container mit Zulassung BK 1, BK 2 oder BK 3 ist zugelassen.
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
ortsbew. Tanks: T1 (Sondervorschrift(en): TP33 )
ADR-Tanks: SGAV (Sondervorschrift(en): TU3 )
Fahrzeug: AT
Laden: CV24 Vor der Beladung sind die Fahrzeuge und Container gründlich zu reinigen und insbesondere von allen entzündbaren Resten (Stroh, Heu, Papier usw.) zu säubern
Es ist untersagt, leicht entzündbare Werkstoffe für die Verstauung der Versandstücke zu verwenden.
Betrieb: S23 Die Vorschriften des Kapitels 8.4 über die Überwachung der Fahrzeuge gelten, wenn deser Stoff in loser Schüttung oder in Tanks befördert wird und die Gesamtmasse oder das Gesamtvolumen im Fahrzeug 3000 kg bzw. 3000 Liter überschreitet.
Umweltgefährdende Eigenschaften: keine umweltgefährdende Einstufung gemäß EU-VO 1272/2008 (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Kristalle, Granulate oder Prills. Die Beförderung von AMMONIUMNITRAT, dessen Neigung zur Selbsterhitzung so groß ist, dass dies eine Zersetzung einleiten kann, ist verboten.
Hinweise: Bei einem Großfeuer an Bord eines Schiffes, das diese Stoffe befördert, besteht die Gefahr einer Explosion, wenn sie z.B. mit Diesel verunreinigt sind, oder wenn sie sich unter starker Verdämmung befinden. Eine Detonation in der Nähe kann auch eine Explosion auslösen.
Verhalten mit Wasser: Vollständig oder teilweise löslich in Wasser.
Verhalten bei Temperaturänderung: Bei starker Erwärmung zersetzen sie sich unter Abgabe giftiger und brandfördernder Gase.
REDOX-Verhalten: Brandfördernd.
EmS: F-H S-Q
Benennung in Englisch: Ammonium nitrate based fertilizer
Trenngruppe: SGG2Ammoniumverbindungen
Trennvorschrift: SG16Getrennt von Klasse 4.1 stauen
SG42Getrennt von SGG3 - Bromaten stauen
SG45Getrennt von SGG4 - Chloraten stauen
SG47Getrennt von SGG5 Chloriten stauen
SG48Getrennt von brebaren Stoffen (insbesondere von flüssigen Stoffen stauen. Brennbare Stoffe umfassen nicht Verpackungs- oder Staumaterial
SG51Getrennt SGG8 - Hypochloriten stauen
SG56Getrennt SGG12 - Nitriten stauen
SG58Getrennt von SGG13 Perchloraten stauen
SG58Getrennt von SGG14 Permanganaten stauen
SG61Getrennt von SGG15 pulverförmigen Metallen stauen