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60
2312


UN 2312 PHENOL, GESCHMOLZEN
Klasse 6.1 / Verpackungsgruppe II/ Klassifizierungscode: T1
Gefahrzettel 6.1 / Gefahrennummer: 60
Beförderungspapier:
UN 2312 Phenol, geschmolzen, 6.1, VG II, (D/E)
Tunnelcode: (D/E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie D bei Beförderung in Tanks; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 0 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel) nicht zulässig]
Ausnahme 20 (GGAV): Abfallgruppe 9.4
ortsbew. Tanks: T7 (Sondervorschrift(en): TP3 )
ADR-Tanks: L4BH (Sondervorschrift(en): TU15 TE19 )
Fahrzeug: AT
Laden: siehe Sondervorschrift CV13 (gründliche Reinigung nach Verschütten)
Betrieb: S9 Während der Beförderung dieses Gutes dürfen Halte aus Betriebsgründen möglichst nicht in der Nähe von Wohngebieten oder belebten Plätzen erfolgen. Ein längeres Halten in der Nähe solcher Orte ist nur mit Zustimmung der zuständigen Behörden zulässig.
S19 Fahrzeugüberwachung ab 5.000 kg
Umweltgefährdende Eigenschaften: keine umweltgefährdende Einstufung gemäß EU-VO 1272/2008 (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Schmelze mit einem typischen, starken Geruch.
Gesundheit: Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen. Wird schnell durch die Haut aufgenommen.
Schmelzpunkt: 10°C bis 43°C (reines Produkt).
EmS: F-A S-A
Benennung in Englisch: Phenol, molten