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UN 2626 CHLORSÄURE, WÄSSERIGE LÖSUNG
mit höchstens 10 % Säure
Klasse 5.1 / Verpackungsgruppe II/ Klassifizierungscode: O1
Gefahrzettel 5.1 / Gefahrennummer: 50
Beförderungspapier:
UN 2626 Chlorsäure, wässerige Lösung, 5.1, VG II, (E)
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 613:
613 Lösung von Chlorsäure mit mehr als 10 % Chlorsäure oder Gemische von Chlorsäure mit irgendeinem flüssigen Stoff außer Wasser sind zur Beförderung nicht zugelassen.
begrenzte Mengen (LQ): max. 1 ltr. je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 2 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 333 ltr. Nennvolumen)
(Multiplikator 3)
Verpackung: P504 / IBC02
Zusammenpacken: MP2
Ausnahme 20 (GGAV): Abfallgruppe 14.2
ortsbew. Tanks: T4 (Sondervorschrift(en): TP1 )
ADR-Tanks: L4BN (Sondervorschrift(en): TU3 )
Fahrzeug: AT
Laden: CV24 Vor der Beladung sind die Fahrzeuge und Container gründlich zu reinigen und insbesondere von allen entzündbaren Resten (Stroh, Heu, Papier usw.) zu säubern
Es ist untersagt, leicht entzündbare Werkstoffe für die Verstauung der Versandstücke zu verwenden.
Umweltgefährdende Eigenschaften: keine umweltgefährdende Einstufung gemäß EU-VO 1272/2008 (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Farblose Flüssigkeit.
Hinweise: Kann sich unter Bildung von Chlor und Sauerstoff mit giftiger, ätzender und oxidierender Wirkung zersetzen.
Die Beförderung von CHLORSÄURE, WÄSSERIGE LÖSUNG, mit mehr als 10 % Chlorsäure, ist verboten.
Werkstoffe und Chemikalien: Greift die meisten Metalle an.
REDOX-Verhalten: Kann mit Ammoniumverbindungen, brennbaren Stoffen oder pulverförmigen Metallen explosive Gemische Bilden.
EmS: F-A S-Q
Benennung in Englisch: Chloric acid, aqueous solution
Trenngruppe: SGG1Säuren
Trennvorschrift: SG36Getrennt von SGG18 - Alkalien stauen
SG38Getrennt von SGG2 - Ammoniumverbindungen stauen
SG49Getrennt SGG6 - Cyaniden stauen