ADR 2025       UN-Suche
885
3093



UN 3093 ÄTZENDER FLÜSSIGER STOFF, ENTZÜNDEND (OXIDIEREND) WIRKEND, N.A.G.
Klasse 8 / Verpackungsgruppe I/ Klassifizierungscode: CO1
Gefahrzettel 8+5.1 / Gefahrennummer: 885 -----siehe auch UN 3084 (Stoff in anderer Konsistenz)
Beförderungspapier:
UN 3093 Ätzender flüssiger Stoff, entzündend (oxidierend) wirkend, n.a.g. (XXXX), 8 (5.1), VG I, (E)
Bem. statt XXXX sind die Gefahrenauslöser zu benennen, siehe SV 274
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 274:
274 Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8. (Ergänzung der technischen Benennung)
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 1 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 20 ltr. Nennvolumen)
(Multiplikator 50)
Verpackung: P001
Zusammenpacken: MP8 / MP17
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
ADR-Tanks: L10BH
Fahrzeug: AT
Laden: CV24 Vor der Beladung sind die Fahrzeuge und Container gründlich zu reinigen und insbesondere von allen entzündbaren Resten (Stroh, Heu, Papier usw.) zu säubern
Es ist untersagt, leicht entzündbare Werkstoffe für die Verstauung der Versandstücke zu verwenden.
Betrieb: S14 Die Vorschriften desKapitels 8.4 über die Überwachung der Fahrzeuge gelten für Fahrzeuge, die beliebige Mengen dieser Stoffe befördern.
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Gesundheit: Verursacht Verätzungen der Haut, der Augen und der Schleimhäute.
EmS: F-A S-Q
Benennung in Englisch: Corrosive liquid, oxidizing, n.o.s.