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3139


UN 3139 ENTZÜNDEND (OXIDIEREND) WIRKENDER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.
Klasse 5.1 / Verpackungsgruppe I/ Klassifizierungscode: O1
Gefahrzettel 5.1 -----siehe auch UN 1479 (Stoff in anderer Konsistenz)
Beförderungspapier:
UN 3139 Entzündend (oxidierend) wirkender flüssiger Stoff, n.a.g. (XXXX), 5.1, VG I, (E)
Bem. statt XXXX sind die Gefahrenauslöser zu benennen, siehe SV 274
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 274:
274 Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8. (Ergänzung der technischen Benennung)
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 1 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 20 ltr. Nennvolumen)
(Multiplikator 50)
Verpackung: P502
Zusammenpacken: MP2
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
Laden: CV24 Vor der Beladung sind die Fahrzeuge und Container gründlich zu reinigen und insbesondere von allen entzündbaren Resten (Stroh, Heu, Papier usw.) zu säubern
Es ist untersagt, leicht entzündbare Werkstoffe für die Verstauung der Versandstücke zu verwenden.
Betrieb: S20 Fahrzeugüberwachung ab 10.000 kg oder 3000 Liter in Tanks
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
EmS: F-A S-Q
Benennung in Englisch: Oxidizing liquid, n.o.s.
Trennvorschrift: SG38Getrennt von SGG2 - Ammoniumverbindungen stauen
SG49Getrennt SGG6 - Cyaniden stauen
SG60Getrennt von SGG16 Peroxiden stauen