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3164


UN 3164 GEGENSTÄNDE UNTER HYDRAULISCHEM DRUCK
(mit nicht entzündbarem Gas)
Klasse 2/ Klassifizierungscode: 6A
Gefahrzettel 2.2
Beförderungspapier:
UN 3164 Gegenstände unter hydraulischem Druck, 2.2, (E)
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 283, 371 und 594:
283 siehe Sondervorschrift 283
371 siehe Sondervorschrift 371 (Gegenstände mit Druckgefäß und Auslöseeinrichtung)
594 siehe Sondervorschrift 594 (Gegenstände, die den Vorschriften des ADR nicht unterliegen)
begrenzte Mengen (LQ): max. 120 ml je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 3 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 1000 kg)
(Multiplikator 1)
Verpackung: P003 (Sondervorschrift(en): PP32 )
Zusammenpacken: MP9
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
Laden: CV9 Die Versandstücke dürfen nicht geworfen oder Stößen ausgesetzt werden. Die Gefäße sind in den Fahrzeugen so zu verladen, dass sie nicht umkippen oder herabfallen können.
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Gegenstände, die nicht entzündbares, nicht giftiges Gas enthalten, das zu ihrer Funktion benötigt wird.
EmS: F-C S-V
Benennung in Englisch: Articles, pressurized, hydraulic