UN | 3209 METALLISCHER STOFF, MIT WASSER REAGIEREND, SELBSTERHITZUNGSFÄHIG, N.A.G. |
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| Klasse 4.3 / Verpackungsgruppe III/ Klassifizierungscode: WS
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| Gefahrzettel 4.3+4.2
/ Gefahrennummer: 423
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| Beförderungspapier: UN 3209 Metallischer Stoff, mit Wasser reagierend, Selbsterhitzungsfähig, n.a.g. (XXXX), 4.3 (4.2), VG III, (E) Bem. statt XXXX sind die Gefahrenauslöser zu benennen, siehe SV 274 |
| Tunnelcode: | (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E. |
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| Sondervorschrift(en) 274 und 558: | | 274 Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8. (Ergänzung der technischen Benennung) |
| 558 Metalle und Metalllegierungen in pyrophorem Zustand sind Stoffe der Klasse 4.2. Metalle und Metalllegierungen, die in Berührung mit Wasser keine entzündbaren Gase entwickeln, nicht pyrophor oder selbsterhitzungsfähig, aber leicht entzündbar sind, sind Stoffe der Klasse 4.1. |
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| begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig |
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freigestellte Mengen (EQ): | E1 | (30 g bzw. 30 ml je Innenverpackung und 1.000 g bzw. 1.000 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung |
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Beförderungskategorie: 3 | [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)] (höchstzulässige Menge max. 1000 kg) (Multiplikator 1) |
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Verpackung: P410 / IBC08 / R001
(Sondervorschrift(en): B4 ) |
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Zusammenpacken: MP14 | |
lose Schüttung: | VC1 Die Beförderung in loser Schüttung in bedeckten Fahrzeugen, in bedeckten Containern oder in bedeckten Schüttgut-Containern ist zugelassen.
VC2 Die Beförderung in loser Schüttung in gedeckten Fahrzeugen, in geschlossenen Containern oder in geschlossenen
Schüttgut-Containern ist zugelassen.
AP3 Bedeckte Fahrzeuge und bedeckte Container dürfen nur verwendet werden, wenn der Stoff in Stücken (nicht als Pulver, Granulat, Staub oder Asche) vorliegt.
AP4 Gedeckte Fahrzeuge und geschlossene Container müssen mit
luftdicht verschlossenen Öffnungen für die Be- und Entladung ausgerüstet sein, um das Austreten von Gas zu
verhindern und das Eindringen von Feuchtigkeit auszuschließen.
AP5 Siehe Sondervorschrift AP5 (Beschriftung "Vorsichtig öffnen") |
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Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich |
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ortsbew. Tanks: T1 (Sondervorschrift(en): TP33 ) |
| ADR-Tanks: SGAN |
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Fahrzeug: AT | |
Versandstücke: | V1 Die Versandstücke sind in gedeckte oder bedeckte Fahrzeuge oder in geschlossene oder bedeckte Container zu verladen |
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Laden: | CV23 Bei der Handhabung der Versandstücke sind besondere Maßnahmen zu treffen, damit sie nicht mit Wasser in Berührung kommen. |
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Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis) |
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| Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes |
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| Benennung in Englisch: Metallic substange, water-reactive, self-heating, n.o.s. |
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| Trennvorschrift: |
SG26 | Zusätzlich: Von Stoffen der Klassen 2.1 und 3 muss bei Stauung an Deck eines Containerschiffs ein Mindestabstand in Querrichtung von zwei Container-Stellplätzen, bei Stauung auf Ro/Ro-Schiffen ein Abstand in Querrichtung von 6 m eingehalten werden.
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