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323
3398


UN 3398 MIT WASSER REAGIERENDER METALLORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF
Klasse 4.3 / Verpackungsgruppe II/ Klassifizierungscode: W1
Gefahrzettel 4.3 / Gefahrennummer: 323 -----siehe auch UN 3395 (Stoff in anderer Konsistenz)
Beförderungspapier:
UN 3398 Mit Wasser reagierender metallorganischer flüssiger Stoff (XXXX), 4.3, VG II, (D/E)
Bem. statt XXXX sind die Gefahrenauslöser zu benennen, siehe SV 274
Tunnelcode: (D/E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie D bei Beförderung in Tanks; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 274:
274 Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8. (Ergänzung der technischen Benennung)
begrenzte Mengen (LQ): max. 500 ml je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E2 (30 g bzw. 30 ml je Innenverpackung und 500 g bzw. 500 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung
Beförderungskategorie: 0 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel) nicht zulässig]
Verpackung: P001 / IBC01
Zusammenpacken: MP15
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
ortsbew. Tanks: T7 (Sondervorschrift(en): TP2 TP7 TP36 )
ADR-Tanks: L4DH (Sondervorschrift(en): TU14 TE21 TM2 )
Fahrzeug: AT
Versandstücke: V1 Die Versandstücke sind in gedeckte oder bedeckte Fahrzeuge oder in geschlossene oder bedeckte Container zu verladen
Laden: CV23 Bei der Handhabung der Versandstücke sind besondere Maßnahmen zu treffen, damit sie nicht mit Wasser in Berührung kommen.
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Werkstoffe und Chemikalien: Reagiert heftig mit Feuchtigkeit, Wasser und Säuren unter Bildung entzündbarer Gase.
EmS: F-G S-N
Benennung in Englisch: Organometallic substance, liquid, water-reactive
Trennvorschrift: SG26Zusätzlich: Von Stoffen der Klassen 2.1 und 3 muss bei Stauung an Deck eines Containerschiffs ein Mindestabstand in Querrichtung von zwei Container-Stellplätzen, bei Stauung auf Ro/Ro-Schiffen ein Abstand in Querrichtung von 6 m eingehalten werden.
SG35Getrennt von SGG1 - Säuren stauen