ADR 2023       UN-Suche
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1002


UN 1002 LUFT, VERDICHTET (DRUCKLUFT)
Klasse 2/ Code: 1A
Gefahrzettel 2.2 / Gefahrennummer: 20
Beförderungspapier:
UN 1002 Luft, verdichtet (Druckluft), 2.2, (E)
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 392, 397, 655 und 662:
392 siehe Sondervorschrift 392 (Beförderung von Gasspeichersysteme zur Entsorgung oder Wartung)
397 siehe Sondervorschrift 397 (Begriffsbestimmung)
655 siehe Sondervorschrift 655 (zugelassene Flaschen)
662 siehe Sondervorschrift 662 (Flaschen an Bord von Schiffen und Flugzeugen)
begrenzte Mengen (LQ): max. 120 ml je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E1 (30 g bzw. 30 ml je Innenverpackung und 1.000 g bzw. 1.000 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung
Beförderungskategorie: 3 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 1000 ltr. Nennvolumen)
(Multiplikator 1)
Verpackung: P200: Flaschen, Großflaschen, Druckfass und Flaschenbündel sind zulässig
Prüffrist: 10 Jahre (nicht anwendbar für Gefäße aus Verbundwerkstoff)
Der Betriebsdruck darf nicht größer als zwei Drittel des Prüfdrucks sein.
Zusammenpacken: MP9
MEGC: Die Beförderung in MEGC ist zugelassen.
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
ADR-Tanks: CxBN(M) (Sondervorschrift(en): TA4 TT9 )
Fahrzeug: AT
Laden: CV9 Die Versandstücke dürfen nicht geworfen oder Stößen ausgesetzt werden. Die Gefäße sind in den Fahrzeugen so zu verladen, dass sie nicht umkippen oder herabfallen können.
CV10 siehe Sondervorschrift CV10 (Laden der Flaschen)
Umweltgefährdende Eigenschaften: nicht umweltgefährdend im Sinne des ADR (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Nicht entzündbares Gas
EmS: F-C S-V
Benennung in Englisch: Air, compressed