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265
1017




UN 1017 CHLOR
Klasse 2/ Code: 2TOC
Gefahrzettel 2.3+5.1+8 / Gefahrennummer: 265 -----siehe auch UN 3520 (Stoff in anderer Konsistenz)
Beförderungspapier:
UN 1017 Chlor, 2.3 (5.1) (8), (C/D), umweltgefährdend
Tunnelcode: (C/D) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie C bei Beförderung in Tanks; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie D und E.
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 1 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 50 kg)
(Multiplikator 20)
Verpackung: P200: Flaschen, Großflaschen, Druckfass und Flaschenbündel sind zulässig
LC50: 293 ml/m³
Prüffrist: 5 Jahre (nicht anwendbar für Gefäße aus Verbundwerkstoff)
Prüfdruck: 22 bar Füllungsgrad: 1,25 kg/ltr.
Sondervorschrift:
a: Druckgefäße aus Aluminiumlegierungen dürfen nicht verwendet werden.
siehe Sondervorschrift ra (Beförderung in Kapseln)
Zusammenpacken: MP9
MEGC: Die Beförderung in MEGC ist zugelassen.
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
ortsbew. Tanks: T50 (Sondervorschrift(en): TP19 TT10 )
ADR-Tanks: P22DH(M) (Sondervorschrift(en): TA4 TT9 )
Fahrzeug: AT
Fahrwegbestimmung nach § 35 und § 35a , GGVSEB: notwendig ab 1000 kg Nettomasse in Tanks
Laden: CV9 Die Versandstücke dürfen nicht geworfen oder Stößen ausgesetzt werden. Die Gefäße sind in den Fahrzeugen so zu verladen, dass sie nicht umkippen oder herabfallen können.
CV10 siehe Sondervorschrift CV10 (Laden der Flaschen)
siehe Sondervorschrift CV36 (Schild "ACHTUNG KEINE BELÜFTUNG VORSICHTIG ÖFFNEN")
Betrieb: S14 Die Vorschriften desKapitels 8.4 über die Überwachung der Fahrzeuge gelten für Fahrzeuge, die beliebige Mengen dieser Stoffe befördern.
Umweltgefährdende Eigenschaften: Einstufung gemäß EU-VO 1278/2008: H 400 mit M-Faktor 100, demzufolge kennzeichnungspflichtig ab einem Gehalt von 0,25 % (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Nicht entzündbares, giftiges und ätzendes gelbes Gas mit stechendem Geruch
Werkstoffe und Chemikalien: Ätzwirkung auf Glas und die meisten Metalle.
REDOX-Verhalten: Starkes Oxidationsmittel; kann einen Brand verursachen.
Gesundheit: Wirkt stark reizend auf die Haut, Augen und Schleimhäuten.
EmS: F-C S-U
Benennung in Englisch: Chlorine
Dieser Eintrag wurde als Meeresschadstoff eingestuft
Trennvorschrift: SG6Trennung wie für Klasse 5.1
SG19Getrennt von Klasse 7 stauen