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663
1185




UN 1185 ETHYLENIMIN, STABILISIERT
Klasse 6.1 / Verpackungsgruppe I/ Code: TF1
Gefahrzettel 6.1+3 / Gefahrennummer: 663
Beförderungspapier:
UN 1185 Ethylenimin, stabilisiert, 6.1 (3), VG I, (C/D), umweltgefährdend
Tunnelcode: (C/D) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie C bei Beförderung in Tanks; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie D und E.
Sondervorschrift(en)354, 386 und 676:
345 siehe Sondervorschrift 345 (offene Kyro-Behälter)
386 siehe Sondervorschrift 386 (Temperaturkontrolle / Wirksamkeit von Stabilisatoren)
676 siehe Sondervorschrift 676 (Handhabung bei Abfällen)
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 1 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 20 ltr. Nennvolumen)
(Multiplikator 50)
Verpackung: P601
Zusammenpacken: MP2
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
ortsbew. Tanks: T22 (Sondervorschrift(en): TP2 )
ADR-Tanks: L15CH (Sondervorschrift(en): TU14 TU15 TE19 TE21 )
Fahrzeug: FL
Fahrwegbestimmung nach § 35 und § 35a , GGVSEB: notwendig ab 3000 ltr. Nettomasse in Tanks
Versandstücke: V8 siehe Sondervorschrift V8 (Maßnahmen zur Temperaturkontrolle)
Laden: siehe Sondervorschrift CV1 (Be- und Entladen in der Öffentlichkeit)
siehe Sondervorschrift CV13 (gründliche Reinigung nach Verschütten)
CV28 Siehe Abschnitt 7.5.4 (Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungsmitteln)
Betrieb: siehe Sondervorschrift S2 (Maßnahmen bei entzündbaren Stoffen)
siehe Sondervorschrift S4 (Temperaturkontrolle und Maßnahmen)
S9 Während der Beförderung dieses Gutes dürfen Halte aus Betriebsgründen möglichst nicht in der Nähe von Wohngebieten oder belebten Plätzen erfolgen. Ein längeres Halten in der Nähe solcher Orte ist nur mit Zustimmung der zuständigen Behörden zulässig.
S14 Die Vorschriften des Kapitels 8.4 über die Überwachung der Fahrzeuge gelten für Fahrzeuge, die beliebige Mengen dieser Stoffe befördern.
Umweltgefährdende Eigenschaften: Einstufung gemäß EU-VO 1272/2008: H 411, demzufolge kennzeichnungspflichtig ab einem Gehalt von 25 % (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Farblose, ölige entzündbare Flüssigkeit mit stechendem ammoniakartigem Geruch
Verhalten mit Wasser: Mischbar mit Wasser
Gesundheit: Hochgiftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen.
Siedepunkt: 55°C
Flammpunkt: -13°C c.c.
Explosionsgrenzen: 3,6% bis 6,0%
EmS: F-E S-D
Benennung in Englisch: Ethyleneimine, stabilized