UN | 1408 FERROSILICIUM |
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mit mindestens 30 Masse-%, aber weniger als 90 Masse-% Silicium |
| Klasse 4.3 / Verpackungsgruppe III/ Code: WT2
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| Gefahrzettel 4.3+6.1
/ Gefahrennummer: 462
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| Beförderungspapier: UN 1408 Ferrosilicium, 4.3 (6.1), VG III, (E) |
| Tunnelcode: | (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E. |
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| Sondervorschrift(en) 39: | | Dieser Stoff unterliegt nicht den Vorschriften des ADR , wenn er weniger als 30 Masse-% oder mindestens 90 Masse-% Silicium enthält. |
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| begrenzte Mengen (LQ): max. 1 kg je Innenverpackung |
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freigestellte Mengen (EQ): | E1 | (30 g bzw. 30 ml je Innenverpackung und 1.000 g bzw. 1.000 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung |
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Beförderungskategorie: 3 | [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)] (höchstzulässige Menge max. 1000 kg) (Multiplikator 1) |
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Verpackung: P003 / IBC08 / R001
(Sondervorschrift(en): PP20 B4 B6) |
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Zusammenpacken: MP14 | |
lose Schüttung: | VC1 Die Beförderung in loser Schüttung in bedeckten Fahrzeugen, in bedeckten Containern oder in bedeckten Schüttgut-Containern ist zugelassen.
VC2 Die Beförderung in loser Schüttung in gedeckten Fahrzeugen, in geschlossenen Containern oder in geschlossenen
Schüttgut-Containern ist zugelassen.
AP3 Bedeckte Fahrzeuge und bedeckte Container dürfen nur verwendet werden, wenn der Stoff in Stücken (nicht als Pulver, Granulat, Staub oder Asche) vorliegt.
AP4 Gedeckte Fahrzeuge und geschlossene Container müssen mit
luftdicht verschlossenen Öffnungen für die Be- und Entladung ausgerüstet sein, um das Austreten von Gas zu
verhindern und das Eindringen von Feuchtigkeit auszuschließen.
AP5 Siehe Sondervorschrift AP5 (Beschriftung "Vorsichtig öffnen") |
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Schüttgut-Container: | BK 2 Die Beförderung in geschlossenen Schüttgut-Container (oder -Fahrzeugen) mit Zulassung BK 2 ist zugelassen. |
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Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich |
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ortsbew. Tanks: T1 (Sondervorschrift(en): TP33 ) |
| ADR-Tanks: SGAN |
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Fahrzeug: AT | |
Versandstücke: | V1 Die Versandstücke sind in gedeckte oder bedeckte Fahrzeuge oder in geschlossene oder bedeckte Container zu verladen |
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Laden: | CV23 Bei der Handhabung der Versandstücke sind besondere Maßnahmen zu treffen, damit sie nicht mit Wasser in Berührung kommen. CV28 Siehe Abschnitt 7.5.4 (Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungsmitteln) |
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Umweltgefährdende Eigenschaften: keine umweltgefährdende Einstufung gemäß EU-VO 1272/2008 (siehe Hinweis) |
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| Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes |
| Werkstoffe und Chemikalien: | Bei Berührung mit Feuchtigkeit, Wasser, Alkalien oder Säuren können sich Wasserstoff, ein entzündbares Gas, das mit Luft explosionsfähige Gemische bilden kann, sowie auch Arsenwasserstoff (Arsin) und Phosphorwasserstoff (Phosphin) entwickeln, die sehr giftige Gase sind. Diese Gase werden in solchen Mengen abgegeben, dass bei mechanischer Lüftung die Vergiftungsgefahr die Explosionsgefahr bei weitem übersteigt. Die Gasentwicklung ist am stärksten bei frisch entstandenen Oberflächen; sie nimmt also zu, wenn die Ladung bewegt wird, z.B. während des Umschlags. | Gesundheit: | Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen von Staub. | |
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| Benennung in Englisch: Ferrosilicon |
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| Trennvorschrift: |
SG26 | Zusätzlich: Von Stoffen der Klassen 2.1 und 3 muss bei Stauung an Deck eines Containerschiffs ein Mindestabstand in Querrichtung von zwei Container-Stellplätzen, bei Stauung auf Ro/Ro-Schiffen ein Abstand in Querrichtung von 6 m eingehalten werden.
| | SG35 | Getrennt von SGG1 - Säuren stauen
| | SG36 | Getrennt von SGG18 - Alkalien stauen
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