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1741


UN 1741 BORTRICHLORID
Klasse 2/ Code: 2TC
Gefahrzettel 2.3+8
Beförderungspapier:
UN 1741 Bortrichlorid, 2.3 (8), (C/D)
Tunnelcode: (C/D) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie C bei Beförderung in Tanks; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie D und E.
Sondervorschrift(en) 268:
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 1 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 20 kg)
(Multiplikator 50)
Verpackung: P200: Flaschen, Großflaschen, Druckfass und Flaschenbündel sind zulässig
LC50: 2.541 ml/m³
Prüffrist: 5 Jahre (nicht anwendbar für Gefäße aus Verbundwerkstoff)
Prüfdruck: 10 bar Füllungsgrad: 1,19 kg/ltr.
Sondervorschrift:
a: Druckgefäße aus Aluminiumlegierungen dürfen nicht verwendet werden.
siehe Sondervorschrift ra (Beförderung in Kapseln)
Zusammenpacken: MP9
MEGC: Die Beförderung in MEGC ist zugelassen.
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
Fahrzeug: AT
Laden: CV9 Die Versandstücke dürfen nicht geworfen oder Stößen ausgesetzt werden. Die Gefäße sind in den Fahrzeugen so zu verladen, dass sie nicht umkippen oder herabfallen können.
CV10 siehe Sondervorschrift CV10 (Laden der Flaschen)
siehe Sondervorschrift CV36 (Schild "ACHTUNG KEINE BELÜFTUNG VORSICHTIG ÖFFNEN")
Betrieb: S14 Die Vorschriften desKapitels 8.4 über die Überwachung der Fahrzeuge gelten für Fahrzeuge, die beliebige Mengen dieser Stoffe befördern.
Umweltgefährdende Eigenschaften: keine umweltgefährdende Einstufung gemäß EU-VO 1272/2008 (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Nicht entzündbares, giftiges und ätzendes Gas.
Werkstoffe und Chemikalien: Greift bei Feuchtigkeit die meisten Metalle stark an.
Verhalten mit Wasser: Reagiert heftig mit Wasser unter Entwicklung von Chlorwasserstoff, einem ätzenden Gas mit Reizwirkung. Das Gas ist als weißer Nebel sichtbar.
Gesundheit: Wirkt stark reizend auf Haut, Augen und Schleimhäute.
EmS: F-C S-U
Benennung in Englisch: Boron trichloride