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446
2447




UN 2447 PHOSPHOR, WEISS, GESCHMOLZEN
Klasse 4.2 / Verpackungsgruppe I/ Code: ST3
Gefahrzettel 4.2+6.1 / Gefahrennummer: 446
Beförderungspapier:
UN 2447 Phosphor, weiß, geschmolzen, 4.2(6.1), VG I, (B/E), umweltgefährdend
Tunnelcode: (B/E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie B und C bei Beförderung in Tanks; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 0 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel) nicht zulässig]
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
ortsbew. Tanks: T21 (Sondervorschrift(en): TP3 TP7 TP26 )
ADR-Tanks: L10DH(+) (Sondervorschrift(en): TU14 TU16 TU21 TE3 TE21 )
Fahrzeug: AT
Betrieb: S20 Fahrzeugüberwachung ab 10.000 kg oder 3000 Liter in Tanks
Umweltgefährdende Eigenschaften: Einstufung gemäß gemäß EU-VO 1272/2008: H 400, demzufolge kennzeichnungspflichtig ab mindestens einem Gehalt von 25 % (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Schmelze.
Hinweise: Wird bei einer Temperatur oberhalb seines Schmelzpunktes befördert.
Gesundheit: Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen von Staub.
Schmelzpunkt: 44°C
EmS: F-A S-M
Benennung in Englisch: Phosphorus, white, molten
Dieser Eintrag wurde als Meeresschadstoff eingestuft