UN | 1450 BROMATE, ANORGANISCHE, N.A.G. |
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| Klasse 5.1 / Verpackungsgruppe II/ Klassifizierungscode: O2
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| Gefahrzettel 5.1
/ Gefahrennummer: 50 -----siehe auch UN 3213 (Stoff in anderer Konsistenz)
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| Beförderungspapier: UN 1450 Bromate, anorganische, n.a.g. (XXXX), 5.1, VG II, (E) Bem. statt XXXX sind die Gefahrenauslöser zu benennen, siehe SV 274 |
| Tunnelcode: | (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E. |
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| Sondervorschrift(en) 274 und 350: | | 274 Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8. (Ergänzung der technischen Benennung) |
| 350 Ammoniumbromat und seine wässerigen Lösungen sowie Gemische eines Bromats mit einem Ammoniumsalz sind zur Beförderung nicht zugelassen. |
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| begrenzte Mengen (LQ): max. 1 kg je Innenverpackung |
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freigestellte Mengen (EQ): | E2 | (30 g bzw. 30 ml je Innenverpackung und 500 g bzw. 500 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung |
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Beförderungskategorie: 2 | [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)] (höchstzulässige Menge max. 333 kg) (Multiplikator 3) |
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Verpackung: P002 / IBC08
(Sondervorschrift(en): B4 ) |
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Zusammenpacken: MP2 | |
lose Schüttung: | VC1 Die Beförderung in loser Schüttung in bedeckten Fahrzeugen, in bedeckten Containern oder in bedeckten Schüttgut-Containern ist zugelassen.
VC2 Die Beförderung in loser Schüttung in gedeckten Fahrzeugen, in geschlossenen Containern oder in geschlossenen
Schüttgut-Containern ist zugelassen.
AP6 Siehe Sondervorschrift AP6 (keine brennbaren Werkstoffe)
AP7 Die Beförderung in loser Schüttung darf nur als geschlossene Ladung durchgeführt werden. |
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Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich |
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ortsbew. Tanks: T3 (Sondervorschrift(en): TP33 ) |
| ADR-Tanks: SGAV (Sondervorschrift(en): TU3 ) |
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Fahrzeug: AT |
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Versandstücke: | V11 Großpackmittel (IBC), ausgenommen metallene IBC und starre Kunststoff-IBC, sind in gedeckte oder bedeckte Fahrzeuge oder in geschlossene oder bedeckte Container zu befördern |
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Laden: | CV24 Vor der Beladung sind die Fahrzeuge und Container gründlich zu reinigen und insbesondere von allen entzündbaren Resten (Stroh, Heu, Papier usw.) zu säubern Es ist untersagt, leicht entzündbare Werkstoffe für die Verstauung der Versandstücke zu verwenden. |
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Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis) |
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| Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes |
| Eigenschaften: | Feste Stoffe. | Hinweise: | Die Beförderung von Ammoniumbromat und Mischungen eines Bromats mit einem Ammoniumsalz ist verboten. | Werkstoffe und Chemikalien: | Reagieren heftig mit Schwefelsäure. Reagieren sehr heftig mit Cyaniden bei Erwärmung oder Reibung | Verhalten bei Temperaturänderung: | Können unter Feuereinwirkung eine Explosion verursachen | REDOX-Verhalten: | Können explosive Gemische mit brennbaren Stoffen, pulverförmigen Metallen oder Ammoniumverbindungen bilden. Diese Gemische sind empfindlich gegen Reibung und neigen zur Entzündung. | |
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| Benennung in Englisch: Bromates, inorganic, n.o.s. |
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| Trennvorschrift: |
SG38 | Getrennt von SGG2 - Ammoniumverbindungen stauen
| | SG49 | Getrennt SGG6 - Cyaniden stauen
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