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1469




UN 1469 BLEINITRAT
Klasse 5.1 / Verpackungsgruppe II/ Klassifizierungscode: OT2
Gefahrzettel 5.1+6.1 / Gefahrennummer: 56
Beförderungspapier:
UN 1469 Bleinitrat, 5.1 (6.1), VG II, (E), umweltgefährdend
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
begrenzte Mengen (LQ): max. 1 kg je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E2 (30 g bzw. 30 ml je Innenverpackung und 500 g bzw. 500 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung
Beförderungskategorie: 2 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 333 kg)
(Multiplikator 3)
Verpackung: P002 / IBC08 (Sondervorschrift(en): B4 )
Zusammenpacken: MP2
Ausnahme 20 (GGAV): Abfallgruppe 8.2
ortsbew. Tanks: T3 (Sondervorschrift(en): TP33 )
ADR-Tanks: SGAN (Sondervorschrift(en): TU3 )
Fahrzeug: AT
Versandstücke: V11 Großpackmittel (IBC), ausgenommen metallene IBC und starre Kunststoff-IBC, sind in gedeckte oder bedeckte Fahrzeuge oder in geschlossene oder bedeckte Container zu befördern
Laden: CV24 Vor der Beladung sind die Fahrzeuge und Container gründlich zu reinigen und insbesondere von allen entzündbaren Resten (Stroh, Heu, Papier usw.) zu säubern
Es ist untersagt, leicht entzündbare Werkstoffe für die Verstauung der Versandstücke zu verwenden.
CV28 Siehe Abschnitt 7.5.4 (Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungsmitteln)
Umweltgefährdende Eigenschaften: Einstufung gemäß gemäß EU-VO 1272/2008: H 410, demzufolge kennzeichnungspflichtig ab mindestens einem Gehalt von 2,5 % (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Weiße Kristalle.
Verhalten mit Wasser: Löslich in Wasser
REDOX-Verhalten: Gemische mit brennbaren Stoffen sind leicht entzündbar und können sehr heftig brennen
Gesundheit: Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen von Staub.
EmS: F-A S-Q
Benennung in Englisch: Lead nitrate
Dieser Eintrag wurde als Meeresschadstoff eingestuft
Trenngruppe: Schwermetalle und ihre Salze (einschließlich ihrer metallorganischen Verbindungen)
SGG11Blei und Bleiverbindungen