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1578



UN 1578 CHLORNITROBENZENE, FEST
Klasse 6.1 / Verpackungsgruppe II/ Klassifizierungscode: T2
Gefahrzettel 6.1 / Gefahrennummer: 60 -----siehe auch UN 3409 (Stoff in anderer Konsistenz)
Beförderungspapier:
UN 1578 Chlornitrobenzene, fest, 6.1, VG II, (D/E), umweltgefährdend
Tunnelcode: (D/E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie D bei Beförderung in Tanks; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 279:
279 Anstelle der strikten Anwendung der Klassifizierungskriterien des ADR wurde dieser Stoff auf Grund von Erfahrungen in Bezug auf den Menschen klassifiziert oder einer Verpackungsgruppe zugeordnet.
begrenzte Mengen (LQ): max. 500 g je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E4 (1 g bzw. 1 ml je Innenverpackung und 500 g bzw. 500 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung
Beförderungskategorie: 2 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 333 kg)
(Multiplikator 3)
Verpackung: P002 / IBC08 (Sondervorschrift(en): B4 )
Zusammenpacken: MP10
Ausnahme 20 (GGAV): Abfallgruppe 9.4
ortsbew. Tanks: T3 (Sondervorschrift(en): TP33 )
ADR-Tanks: SGAH (Sondervorschrift(en): TU15 TE19 )
Fahrzeug: AT
Versandstücke: V11 Großpackmittel (IBC), ausgenommen metallene IBC und starre Kunststoff-IBC, sind in gedeckte oder bedeckte Fahrzeuge oder in geschlossene oder bedeckte Container zu befördern
Laden: siehe Sondervorschrift CV13 (gründliche Reinigung nach Verschütten)
CV28 Siehe Abschnitt 7.5.4 (Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungsmitteln)
Betrieb: S9 Während der Beförderung dieses Gutes dürfen Halte aus Betriebsgründen möglichst nicht in der Nähe von Wohngebieten oder belebten Plätzen erfolgen. Ein längeres Halten in der Nähe solcher Orte ist nur mit Zustimmung der zuständigen Behörden zulässig.
S19 Fahrzeugüberwachung ab 5.000 kg
Umweltgefährdende Eigenschaften: Unter dieser UN-Nummer fallen mehrere Stoffe mit unterschiedlichen Eigenschaften folgend eine Auswahl dieser Stoffe:
1-Chlor-2-nitrobenzol (CAS-Nr. 88-73-3): H411 (Quelle ECHA, registrierter Stoff): kennzeichnungspflichtig ab 25 %
1-Chlor-3-nitrobenzol (CAS-Nr. 204-496-1): H411 (Quelle ECHA, registrierter Stoff): kennzeichnungspflichtig ab 25 %
1-Chlor-4-nitrobenzol (CAS-Nr. 204-496-1): H411 (Quelle ECHA, registrierter Stoff): kennzeichnungspflichtig ab 25 %
(siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Gelbe Kristalle
Gesundheit: Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen.
Schmelzpunkt: etwa 30 °C bis 80 °C
EmS: F-A S-A
Benennung in Englisch: Chlorodinitrobenzenes, solid