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338
2733


UN 2733 AMINE, ENTZÜNDBAR, ÄTZEND, N.A.G.
Klasse 3 / Verpackungsgruppe II/ Klassifizierungscode: FC
Gefahrzettel 3+8 / Gefahrennummer: 338
Beförderungspapier:
UN 2733 Amine, entzündbar, ätzend, n.a.g. (XXXX), 3 (8), VG II, (D/E)
Bem. statt XXXX sind die Gefahrenauslöser zu benennen, siehe SV 274
Tunnelcode: (D/E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie D bei Beförderung in Tanks; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 274 und 544:
274 Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8. (Ergänzung der technischen Benennung)
544 UN 1032 Dimethylamin, wasserfrei, UN 1036 Ethylamin, UN 1061 Methylamin, wasserfrei, und UN 1083 Trimethylamin, wasserfrei, sind Stoffe der Klasse 2.
begrenzte Mengen (LQ): max. 1 ltr. je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E2 (30 g bzw. 30 ml je Innenverpackung und 500 g bzw. 500 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung
Beförderungskategorie: 2 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 333 ltr. Nennvolumen)
(Multiplikator 3)
Verpackung: P001 / IBC02
Zusammenpacken: MP19
Ausnahme 20 (GGAV): Abfallgruppe 4.1
ortsbew. Tanks: T11 (Sondervorschrift(en): TP1 TP27 )
ADR-Tanks: L4BH
Fahrzeug: FL
Fahrwegbestimmung nach § 35a , GGVSEB: notwendig ab 6000 ltr. Nettomasse in Tanks (siehe auch § 35c Abs. 3 )
Betrieb: siehe Sondervorschrift S2 (Maßnahmen bei entzündbaren Stoffen)
S20 Fahrzeugüberwachung ab 10.000 kg oder 3000 Liter in Tanks
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Farblose bis gelbliche Flüssigkeiten mit unangenehmem Geruch. Einige sind sehr flüchtig.
Werkstoffe und Chemikalien: Greifen die meisten Metalle an, insbesondere Kupfer und seine Legierungen. Reagieren heftig mit Säuren.
Verhalten mit Wasser: Mischbar mit Wasser.
Verhalten bei Temperaturänderung: Entwickeln unter Feuereinwirkung giftige Gase.
Gesundheit: Gesundheitsschädlich beim Einatmen. Verursachen Verätzungen der Haut, der Augen und der Schleimhäute.
EmS: F-E S-C
Benennung in Englisch: Amines, flammable, corrosive, n.o.s.
Trenngruppe: SGG18Alkalien
Trennvorschrift: SG35Getrennt von SGG1 - Säuren stauen