ADR 2025       UN-Suche
886
2922



UN 2922 ÄTZENDER FLÜSSIGER STOFF, GIFTIG, N.A.G.
Klasse 8 / Verpackungsgruppe I/ Klassifizierungscode: CT1
Gefahrzettel 8+6.1 / Gefahrennummer: 886 -----siehe auch UN 2923 (Stoff in anderer Konsistenz)
Beförderungspapier:
UN 2922 Ätzender flüssiger Stoff, giftig, n.a.g. (XXXX), 8 (6.1), VG I, (C/D)
Bem. statt XXXX sind die Gefahrenauslöser zu benennen, siehe SV 274
Tunnelcode: (C/D) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie C bei Beförderung in Tanks; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie D und E.
Sondervorschrift(en) 274:
274 Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8. (Ergänzung der technischen Benennung)
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 1 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 20 ltr. Nennvolumen)
(Multiplikator 50)
Verpackung: P001
Zusammenpacken: MP8 / MP17
ortsbew. Tanks: T14 (Sondervorschrift(en): TP2 TP13 TP27)
ADR-Tanks: L10BH
Fahrzeug: AT
Laden: siehe Sondervorschrift CV13 (gründliche Reinigung nach Verschütten)
CV28 Siehe Abschnitt 7.5.4 (Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungsmitteln)
Betrieb: S14 Die Vorschriften desKapitels 8.4 über die Überwachung der Fahrzeuge gelten für Fahrzeuge, die beliebige Mengen dieser Stoffe befördern.
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Gesundheit: Verursacht Verätzungen der Haut, der Augen und der Schleimhäute. Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen.
EmS: F-A S-B
Benennung in Englisch: Corrosive liquid, toxic, n.o.s.