UN | 3104 ORGANISCHES PEROXID TYP C, FEST |
|
|
| Klasse 5.2/ Klassifizierungscode: P1
|
| Gefahrzettel 5.2
-----siehe auch UN 3103 (Stoff in anderer Konsistenz)
|
| Beförderungspapier: UN 3104 Organisches Peroxid Typ C, fest (XXXX), 5.2, (D) Bem. statt XXXX sind die Gefahrenauslöser zu benennen, siehe SV 274 |
| Tunnelcode: | (D) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie D und E. |
|
| Sondervorschrift(en) 122 und 274: | | 122 Die Nebengefahren und die UN-Nummer (Gattungseintragung) für jede bereits zugeordnete Zubereitung organischer Peroxide sind in Unterabschnitt 2.2.52.4, in Unterabschnitt 4.1.4.2 Verpackungsanweisung IBC 520 und in Absatz 4.2.5.2.6 Anweisung für ortsbewegliche Tanks T 23 angegeben. |
| 274 Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8. (Ergänzung der technischen Benennung) |
|
| begrenzte Mengen (LQ): max. 100 g je Innenverpackung |
|
|
freigestellte Mengen (EQ): | E0 | (in freigestellten Mengen nicht zugelassen) |
|
|
Beförderungskategorie: 1 | [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)] (höchstzulässige Menge max. 20 kg) (Multiplikator 50) |
|
|
Verpackung: P520
|
| |
Zusammenpacken: MP4 | |
Ausnahme 20 (GGAV): Abfallgruppe 8.4 |
|
Versandstücke: | V1 Die Versandstücke sind in gedeckte oder bedeckte Fahrzeuge oder in geschlossene oder bedeckte Container zu verladen |
|
|
Laden: | CV15 Siehe Unterabschnitt 7.5.5.3 (Mengenbegrenzung) siehe Sondervorschrift CV20 (Vereinfachung bei kleinen Mengen) siehe Sondervorschrift CV22(Luftzirkulation) CV24 Vor der Beladung sind die Fahrzeuge und Container gründlich zu reinigen und insbesondere von allen entzündbaren Resten (Stroh, Heu, Papier usw.) zu säubern Es ist untersagt, leicht entzündbare Werkstoffe für die Verstauung der Versandstücke zu verwenden. |
|
|
Betrieb: | S8 Wenn eine Beförderungseinheit mehr als 2000 kg dieses Gutes befördert, dürfen Halte aus Betriebsgründen während der Beförderung möglichst nicht in der Nähe von Wohngebieten oder belebten Plätzen erfolgen. Ein längeres Halten in der Nähe solcher Orte ist nur mit Zustimmung der zuständigen Behörden zulässig. S18 Fahrzeugüberwachung ab 2.000 kg |
|
| Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis) | |
|
| Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes |
| Verhalten mit Wasser: | Nicht löslich in Wasser. | Verhalten bei Temperaturänderung: | Kann sich bei erhöhten Temperaturen oder unter Feuereinwirkung heftig zersetzen. | REDOX-Verhalten: | Brennt heftig. | Gesundheit: | Berührung mit der Haut und den Augen ist zu vermeiden. Kann reizende oder giftige Gase oder Dämpfe bilden. | |
|
| |
| Benennung in Englisch: Organic peroxide type C, solid |
|
| Trennvorschrift: |
SG35 | Getrennt von SGG1 - Säuren stauen
| | SG36 | Getrennt von SGG18 - Alkalien stauen
| | SG72 | Siehe Tabellen in 7.2.6.3
|
|
|