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99
3258


UN 3258 ERWÄRMTER FESTER STOFF, N.A.G.
bei oder über 240 °C
Klasse 9 / Verpackungsgruppe III/ Klassifizierungscode: M10
Gefahrzettel 9 / Gefahrennummer: 99 -----siehe auch UN 3257 (Stoff in anderer Konsistenz)
Beförderungspapier:
UN 3258 Erwärmter fester Stoff, n.a.g. (XXXX), 9, VG III, (D)
UN 3258 Abfall Erwärmter fester Stoff, n.a.g. (XXXX), 9, VG III, (D)

Bem. statt XXXX sind die Gefahrenauslöser zu benennen, siehe SV 274
weitere Vorlagen
Tunnelcode: (D) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie D und E.
Sondervorschrift(en) 274 und 643:
274 Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8. (Ergänzung der technischen Benennung)
643 Gussasphalt unterliegt nicht den für die Klasse 9 geldenden Vorschriften
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 3 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 1000 kg)
(Multiplikator 1)
Verpackung: P099 / IBC99
lose Schüttung: VC3 Siehe Sondervorschrift VC3 (nach Normen zugelassene Bauart)
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
Versandstücke: V1 Die Versandstücke sind in gedeckte oder bedeckte Fahrzeuge oder in geschlossene oder bedeckte Container zu verladen
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Jeder feste Stoff, der bei oder über 240°C befördert wird.
Hinweise: Kann in Berührung mit brennbarem Material durch seine extreme Temperatur zum Brand führen.
EmS: F-A S-P
Benennung in Englisch: Elevated temperature solid, n.o.s.