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3258


UN 3258 ERWÄRMTER FESTER STOFF, N.A.G.
bei oder über 240 °C
Klasse 9 / Verpackungsgruppe III/ Klassifizierungscode: M10
Gefahrzettel 9 / Gefahrennummer: 99 -----siehe auch UN 3257 (Stoff in anderer Konsistenz)
Beförderungspapier:
UN 3258 Erwärmter fester Stoff, n.a.g. (XXXX), 9, VG III, (D)
Bem. statt XXXX sind die Gefahrenauslöser zu benennen, siehe SV 274
Tunnelcode: (D) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie D und E.
Sondervorschrift(en) 274 und 643:
274 Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8. (Ergänzung der technischen Benennung)
643 Gussasphalt unterliegt nicht den für die Klasse 9 geldenden Vorschriften
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 3 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 1000 kg)
(Multiplikator 1)
Verpackung: P099 / IBC99
lose Schüttung: VC3 Siehe Sondervorschrift VC3 (nach Normen zugelassene Bauart)
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
Versandstücke: V1 Die Versandstücke sind in gedeckte oder bedeckte Fahrzeuge oder in geschlossene oder bedeckte Container zu verladen
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Jeder feste Stoff, der bei oder über 240°C befördert wird.
Hinweise: Kann in Berührung mit brennbarem Material durch seine extreme Temperatur zum Brand führen.
EmS: F-A S-P
Benennung in Englisch: Elevated temperature solid, n.o.s.