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3379


UN 3379 DESENSIBILISIERTER EXPLOSIVER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.
Klasse 3 / Verpackungsgruppe I/ Klassifizierungscode: D
Gefahrzettel 3 -----siehe auch UN 3380 (Stoff in anderer Konsistenz)
Beförderungspapier:
UN 3379 Desensibilisierter Explosiver flüssiger Stoff, n.a.g. (XXXX), 3, VG I, (B)
UN 3379 Abfall Desensibilisierter Explosiver flüssiger Stoff, n.a.g. (XXXX), 3, VG I, (B)

Bem. statt XXXX sind die Gefahrenauslöser zu benennen, siehe SV 274
weitere Vorlagen
Tunnelcode: (B) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie B, C, D und E.
Sondervorschrift(en) 274 und 311:
274 Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8. (Ergänzung der technischen Benennung)
311 siehe Sondervorschrift 311 (besondere Genehmigung)
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 1 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 20 ltr. Nennvolumen)
(Multiplikator 50)
Verpackung: P099
Zusammenpacken: MP2
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
Betrieb: siehe Sondervorschrift S2 (Maßnahmen bei entzündbaren Stoffen)
S14 Die Vorschriften desKapitels 8.4 über die Überwachung der Fahrzeuge gelten für Fahrzeuge, die beliebige Mengen dieser Stoffe befördern.
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Desensibilisierter explosiver Stoff.
Werkstoffe und Chemikalien: Kann mit Schwermetallen und deren Salzen äußerst empfindliche Verbindungen bilden.
Verhalten mit Wasser: Explosiv und empfindlich gegenüber Reibung im trockenen Zustand.
EmS: F-E S-Y
Benennung in Englisch: Desensitized explosive, liquid, n.o.s.
Trennvorschrift: SG58Getrennt von SGG14 Permanganaten stauen