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3379


UN 3379 DESENSIBILISIERTER EXPLOSIVER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.
Klasse 3 / Verpackungsgruppe I/ Klassifizierungscode: D
Gefahrzettel 3 -----siehe auch UN 3380 (Stoff in anderer Konsistenz)
Beförderungspapier:
UN 3379 Desensibilisierter Explosiver flüssiger Stoff, n.a.g. (XXXX), 3, VG I, (B)
Bem. statt XXXX sind die Gefahrenauslöser zu benennen, siehe SV 274
Tunnelcode: (B) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie B, C, D und E.
Sondervorschrift(en) 274 und 311:
274 Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8. (Ergänzung der technischen Benennung)
311 siehe Sondervorschrift 311 (besondere Genehmigung)
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 1 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 20 ltr. Nennvolumen)
(Multiplikator 50)
Verpackung: P099
Zusammenpacken: MP2
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
Betrieb: siehe Sondervorschrift S2 (Maßnahmen bei entzündbaren Stoffen)
S14 Die Vorschriften desKapitels 8.4 über die Überwachung der Fahrzeuge gelten für Fahrzeuge, die beliebige Mengen dieser Stoffe befördern.
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Desensibilisierter explosiver Stoff.
Werkstoffe und Chemikalien: Kann mit Schwermetallen und deren Salzen äußerst empfindliche Verbindungen bilden.
Verhalten mit Wasser: Explosiv und empfindlich gegenüber Reibung im trockenen Zustand.
EmS: F-E S-Y
Benennung in Englisch: Desensitized explosive, liquid, n.o.s.
Trennvorschrift: SG58Getrennt von SGG14 Permanganaten stauen