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40
3531


UN 3531 POLYMERISIERENDER STOFF, FEST, STABILISIERT, .A.G.
Klasse 4.1 / Verpackungsgruppe III/ Klassifizierungscode: PM1
Gefahrzettel 4.1 / Gefahrennummer: 40 -----siehe auch UN 3532 (Stoff in anderer Konsistenz)
Beförderungspapier:
UN 3531 Polymerisierender Stoff, fest, stabilisiert, n.a.g. (XXXX), 4.1, VG III, (D)
Bem. statt XXXX sind die Gefahrenauslöser zu benennen, siehe SV 274
Tunnelcode: (D) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie D und E.
Sondervorschrift(en)274, 386 und 676:
274 Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8. (Ergänzung der technischen Benennung)
386 siehe Sondervorschrift 386 (Temperaturkontrolle / Wirksamkeit von Stabilisatoren)
676 siehe Sondervorschrift 676 (Handhabung bei Abfällen)
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 2 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 333 kg)
(Multiplikator 3)
Verpackung: P002 / IBC07 (Sondervorschrift(en): PP92 / B18 )
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
ortsbew. Tanks: T7 (Sondervorschrift(en): TP4 TP6 TP33 )
Fahrzeug: AT
Versandstücke: V7 Werden die Versandstücke in gedeckten Fahrzeuge oder in geschlossenen Container verladen, müssen diese Fahrzeuge und Container eine ausreichende Belüftung haben.
Laden: siehe Sondervorschrift CV22(Luftzirkulation)
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Polymerisiert bei erhöhten Temperaturen oder unter Feuereinwirkung.
Werkstoffe und Chemikalien: Kontakt mit Alkalien oder Säuren kann eine gefährliche Polymerisation auslösen.
EmS: F-J S-G
Benennung in Englisch: Polymerizing substance, solid, stabilized, n.o.s.
Trennvorschrift: SG35Getrennt von SGG1 - Säuren stauen
SG36Getrennt von SGG18 - Alkalien stauen