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3552


UN 3552 NATRIUM-IONEN-BATTERIEN MIT AUSRÜSTUNGEN VERPACKT
mit einem organischen Elektrolyt
Klasse 9/ Klassifizierungscode: M4
Gefahrzettel 9A / Gefahrennummer: 90
Beförderungspapier:
UN 3552 Natrium-Ionen-Batterien mit Ausrüstungen verpackt, 9, (E)
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 188, 230, 310, 348, 376, 377, 400, 401, 636, 670 und 677:
188 siehe Sondervorschrift 188 (Lithiumzellen, die nicht dem ADR unterliefen)
230 Lithiumzellen und -batterien dürfen unter dieser Eintragung befördert werden, wenn sie den Vorschriften des Absatzes 2.2.9.1.7 entsprechen
310 siehe Sondervorschrift 310 (Beförderung von Prototypen)
348 Nach dem 31. Dezember 2011 hergestellte Lithiumbatterien und nach dem 31. Dezember 2025 hergestellte Natrium-Ionen-Batterien, müssen auf dem Außengehäuse mit der Nennenergie in Wattstunden gekennzeichnet sein.
376 siehe Sondervorschrift 376 (defekte Lithium-Batterien)
377 siehe Sondervorschrift 377 (Lithiumbatterien zur Entsorgung)
400 siehe Sondervorschrift 400 (Freistellung im entladenen Zustand)
401 siehe Sondervorschrift 401 (Zuordnung UN-Nummer)
636 siehe Sondervorschrift 636 (Beförderung zur Entsorgung)
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 2 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 333 kg)
(Multiplikator 3)
Verpackung: P903 / P908 / P909 / P910 / P911 / LP903 / LP904 / LP905 / LP906
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
EmS: F-A S-I
Benennung in Englisch: Sodium ion batteries contained in equipment